
Auf die Klarstellung zu den Entlastungstagen bei Teilzeit antwortete der Arbeitgeber recht schnell im Intranet. Es wurden Berechnungen vorgestellt, die nichts mit dem TV-E zu tun haben. Man sprach sogar von „Gerechtigkeit“; das Gegenteil ist der Fall. Teilzeitbeschäftigte werden durch die Berechnungen benachteiligt.
Hier unsere Antwort darauf:
„Fakten
- Wer in einer unterbesetzten Schicht arbeitet, erhält einen Belastungspunkt.
- Belastungspunkte werden zusammengerechnet, nicht „hochgerechnet“
- Sieben Punkte ergeben einen Entlastungstag.
- Die Wochenarbeitszeit spielt keine Rolle.
Der Tarifvertragstext ist eindeutig: “Die maximale Anzahl von erreichbaren Entlastungstagen beträgt für jede:n Beschäftigte:n im ersten Jahr der Umsetzungsphase 11 Tage.” Die Berechnungsmethode der Dienststelle, die als Grundlage für Zusatzurlaubstage im TV-L angeführt wird, hat mit dem TV-E überhaupt nichts zu tun. Hier werden Äpfel mit Birnen vermischt. Es wird eine willkürliche Berechnung vorgenommen, die durch keine Silbe im TV-E herzuleiten ist.
Teilzeitbeschäftigte sind genauso durch Unterbesetzung belastet wie Vollzeitbeschäftigte. Hier erschafft das Uniklinikum eine Ungerechtigkeit gegenüber Teilzeitbeschäftigten.
Wir haben dazu die Abteilung Tarifpolitik von ver.di hinzugezogen und erhielten folgende Antwort:
„Die Auslegung widerspricht dem Tarifwortlaut und ist daher unzulässig. Der Tarifwortlaut in § 3 Ziffer 4 Satz 3 regelt eindeutig, dass Entlastungstage in ganzen Tagen wie Freizeitausgleich gewährt werden. Der Verweis auf das Urlaubsrecht ist unzulässig. § 24 Abs. 2 TV-L findet keine Anwendung, da im TVE ausdrücklich per Tarifvertrag klargestellt wird, dass die Tage in ganzen Tagen zu gewähren sind. Eine Regelung zur anteiligen Kürzung bei Teilzeit ist nicht enthalten. Im Übrigen haben die Arbeitgeber während der Tarifverhandlungen ausdrücklich die von ver.di geforderte Anwendung des Urlaubsrechtes für die Entlastungstage abgelehnt.“
ver.di weiter dazu:
“Darüber hinaus bezieht sich § 24 Abs. 2 TV-L nur auf das Tabellenentgelt und Entgeltbestandteile. Einen Verstoß gegen das TzBfG und AGG sehe ich (Verfasser, Abteilung TaPo ver.di) nicht, denn die Beschäftigten erhalten ja für die jeweiligen Tage weniger Entgelt (nämlich nur zeitanteilig entsprechend des Teilzeitgrades). Es ist immer wieder dieselbe Machart. Das Problem wurde in keinem Gespräch je benannt und jetzt setzen sie es einfach tarifwidrig um.”
Wenn der Arbeitgeber weniger Entlastungstage gewährt, dann empfehle ich (siehe oben) die entsprechende Geltendmachung des erhöhten Anspruchs.”
Wir bereiten für Euch entsprechend angepasste Geltendmachungen vor und werden sie Euch hier zur Verfügung stellen.
Solltet Ihr erste „Rückforderungen“ von bereits gewährten Entlastungstagen erhalten, so meldet Euch bitte umgehend bei uns.
Eure Evaluierungskommission: Thomas von Thenen, Nils Schmidt, Dagmar Holste









