Aktion zum Tarifvertrag Entlastung (TV-E)

Am 26. April 2024 informierte die ver.di-Betriebsgruppe während der Mittagszeit über den TV-E. Sie wollte von den Kolleg*innen von den Stationen und aus dem OP wissen, an wie vielen Tagen von Januar bis April 2024 sie unterbesetzt arbeiten mussten. Anders gefragt: Wie oft wurden die Ratios, die seit dem 1. Januar 2023 für ihre Stationen gelten, nicht eingehalten?
Der kommende Personalrat hat die Aufgabe, die Umsetzung des TV-E zu überwachen, durchzusetzen und die vielen schwierigen Arbeitsaufträge aus der Evaluierungskommission mit dem Arbeitgeber zu lösen. Das können nur die Kolleg*innen der ver.di, denn nur ver.di hat Expert*innen für den TV-E. Im TV-E ist geregelt, dass Delegierte der Gewerkschaft ver.di in der Evaluierungskommission sitzen.

Eine deutliche Mehrheit der Beschäftigten gab an, nahezu an jedem Tag nicht ausreichend besetzt gewesen zu sein. Für jede Schicht in Unterbesetzung gibt es einen Punkt, und für sieben Punkte einen freien Entlastungstag. Im TV-E ist festgelegt, dass ab 01. Juli 2024 maximal 11 Entlastungstage erreicht werden können. Leider lässt das IT-System, welches die schichtgenaue Messung der Dienste übernehmen sollte, auf sich warten. Viele der Befragten gaben an, bereits von Januar bis heute mehr als 77 Belastungspunkte durch Unterbesetzung generiert zu haben. Das würde bereits der Höchstzahl von ganzen elf Entlastungstagen entsprechen.
Die Arbeitgeber verzögern die Umsetzung allerdings NRW-weit, weil sie das IT-System nicht implementiert bekommen und daher allen Beschäftigten des Modells 1 weiterhin nur die pauschalen fünf Entlastungstagen aus dem ersten Jahr bleiben. Wir haben deshalb bereits im vergangenen Jahr gefordert, dass ab Juli 2024 elf Tage Belastungsausgleich gewährt werden müssen. Die Verzögerung ist einzig den Arbeitgebern anzulasten.
Die ganz einfache Lösung, die Belastungen solange handschriftlich zu dokumentieren, bis die Berechnung digital erfolgen kann, lehnen die Arbeitgeber in NRW ab. In Berlin und in Mainz wurden die Schwierigkeiten bei der IT-Umsetzung zwei Jahre lang so gelöst.

Auch Kolleginnen und Kollegen der Modelle 2, 3 und 4 berichteten uns. Der im Tarifvertrag vereinbarte Stellenaufbau ist bisher nicht umgesetzt worden, so dass ihnen auch für 2024 weiterhin Entlastungstage zustehen. Die Zahlen dazu hätte der Arbeitgeber vertragsgemäß im Februar 2024 unseren Delegierten in der Evaluierungskmmission vorlegen müssen. Dies ist bisher nicht geschehen.

Wir werden nicht locker lassen im Personalrat.
Der TV-E muss endlich umgesetzt werden.

Let´s talk about…TV-E Umsetzung

Eins vorweg: Sinn des TV-E war nie, einfach nur zusätzliche freie Tage zu bekommen. 

Denn es ging und geht uns um Entlastung bei der Arbeit, um die Möglichkeit, nach unseren professionellen Ansprüchen unsere Patient*innen fachgerecht zu versorgen und dabei nicht durch permanente Überlastung selbst krank zu werden. Die Entlastungstage sind teuer für die Arbeitgeber. Aus diesem Anreiz heraus sollen sie motiviert werden, Personal einzustellen und die Ratios einzuhalten. Doch fast scheint es so, als hätten die Arbeitgeber eine Kosten-/ Nutzenrechnung gemacht und die pauschalen Entlastungstage sind bei weitem nicht genug Sanktion und Druck.
Denn nirgendwo sind mehr Stellen besetzt als vor einem Jahr. Kommt doch einmal jemand neu hinzu, haben andere schon wieder gekündigt. Die schlechte Personalsituation bleibt also weiter bestehen.

Was soll der Arbeitgeber aber tun, wenn sich doch niemand bewirbt? 

Das behaupten sie immer wieder- doch das ist nicht unser Job, dies zu lösen! Wir sehen nicht, dass unsere Arbeitsbedingungen sich verbessern. 
Der Umgangston auf den verschiedenen Führungsbenen wird immer rauer, und es gibt teilweise recht wenig Interesse, Stammpersonal zu halten.

Wie wäre es denn, wenn sie sich an ihre Plakatversprechen halten und Entlastung umsetzen? Dann käme Personal zu uns- in allen Bereichen. Bis dahin: Betten sperren! 

Werbeplakat der Uniklinik im Dezember 2022

TV-E: Was steht Dir zu?

Die Einrichtung des IT-Systems zur schichtgenauen Erfassung der Belastung für die Beschäftigten in Modell 1 wird sich hinziehen. Bis es soweit ist, erhalten Beschäftigte aus Modell 1 pauschal vier Entlastungstage + ein Tag in Auszahlung. Hast Du die Zahlung im Mai erhalten?  Wenn Du wissen willst, wie viele Entlastungstage dir zustehen, wenn schichtgenau bilanziert wird, dann fang doch mal an, einen Kalender zu führen; dann siehst Du, was dir im nächsten Jahr an Entlastung zusteht.
Die Beschäftigten erhalten 2023 im 
Modell 2: vier Tage + ein Tag ausgezahlt
Modell 3: drei Entlastungstage
Modell 4: drei Entlastungstage, solange der vereinbarte Stellenaufbau nicht abgeschlossen ist.
Azubis: zwei Urlaubstage und max. drei Selbstlerntage

Die Ratio für Eure Station und die vereinbarten Stellenzuwächse für Euren Bereich könnt Ihr bei uns erfahren. Alle Stationen haben sie ausserdem bereits zusammen mit dem TV-E Text erhalten.

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Tarifvertrag Entlastung (TV-E) Ein Jahr danach

 Nach 77 Tagen Streik konnten wir zusammen mit den Beschäftigten der fünf anderen Unikliniken in NRW am 19. Juli 2022 unseren Tarifvertrag Entlastung durchsetzen. Es war ein hartes Ringen, das viel Kraft gekostet hat.

Gleichzeitig haben sich viele Kolleg*innen und Bereiche bei uns im Haus und über die Grenzen der Unikliniken miteinander vernetzt und sich gemeinsam für ihre Interessen eingesetzt. Das hat viel Kraft zurückgegeben.

Umsetzung im Kriechtempo

Klar: Es ist noch längst nicht alles geklärt, und die ersten Monate dachten viele von uns, dass sich gar nichts verbessert hat. Aber jetzt sind in etlichen Bereichen schon die ersten Entlastungstage genommen worden, und es hat schon erste Ausschreibungen für Stellen gegeben, die wir erstreikt haben.

Im Herbst geht´s ums Geld!

Unabhängig davon steht die nächste Auseinandersetzung schon vor der Tür: Am 30. September läuft der Tarifvertrag (TV-L) aus, der unsere Bezahlung regelt. Dementsprechend wird dann wieder über unsere Löhne verhandelt.

Wir ahnen schon: Geschenkt gibt’s mal wieder nichts. Unseren Kolleg*innen beim Bund und in den Kommunen (TVÖD) haben Regierung und Arbeitgeber im Frühjahr jedenfalls erzählt, für sie sei mal wieder kein Geld da. Mit den gestiegenen Preisen brauchen wir mehrere hundert Euro allein, um die Preissteigerungen auszugleichen. Dann hätten wir aber noch kein wirkliches Plus gemacht. Erfolgreich waren unsere Kolleg*innen in den kommunalen Krankenhäusern nur, weil die Beteiligung an Warnstreiktagen deutlich höher war als in den letzten Jahrzehnten.

70.000 Menschen haben sich seit Januar neu in ver.di organisiert. Wenn jemand darin erfahren ist, sich zu wehren, dann wir in den Unikliniken in NRW. Die Streikerfahrung der letzten Jahre ist eine gute Vorbereitung auf die bestimmt heftige Auseinandersetzung in der kommenden Tarifrunde.

Feiern muss erlaubt sein

In der Woche ab dem 17.7. jährt sich zum ersten Mal die Unterzeichnung des Tarifvertrags und das Ende des Streiks. ver.di wird dazu für NRW an allen Standorten eine Pressemitteilung herausgeben, um den Blick der Öffentlichkeit auf die Erfolge, aber auch die Schwierigkeiten zu richten, die uns jetzt begegnen. 

Wir hier in Aachen feiern den Tag auf dem Vorplatz mit anderen Kolleg*innen der UKs, die uns besuchen und unterstützen. Wir werden uns gemeinsam auf den Weg machen zu Euch in Euren Bereichen und Stationen. Oder kommt doch mal raus, wenn Ihr Fragen habt, und lasst uns ins Gespräch kommen. Es gibt natürlich Käsebrötchen! Wir freuen uns auf Euch.

Rückblick: Klage gegen den Streik abgewiesen

Damit nicht genug: Der Vorstand der Uniklinik Bonn ging gegen das Urteil des AG Bonn in Berufung und zog vor das LAG Köln. Aber auch dort gab es zwei Wochen später eine Niederlage. Nachfolgend die Pressemitteilung:

»Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln – Die Pressedezernentin –

Pressemitteilung 7/2022Berufung zurückgewiesen

Streikmaßnahmen am Uniklinikum Bonn zulässig

Die Streikmaßnahmen der Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Universitätsklinikum Bonn sind zulässig. Diese Entscheidung verkündete die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln am 1. Juli 2022 und wies damit die Berufung des Universitätsklinikums Bonn zurück.

Die ver.di fordert vom Arbeitgeberverband des Landes NRW den Abschluss eines „Tarifvertrags Entlastung“ und ruft die Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Bonn seit Anfang Mai 2022 zum Streik auf. Das Universitätsklinikum Bonn hält die Streikmaßnahmen für rechtswidrig, weil die Streikforderungen teilweise nicht hinreichend bestimmt und tariflich nicht regelbar seien. Der Streik verstoße zudem gegen die Friedenspflicht und sei in seinem Ausmaß unverhältnismäßig.

Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Widerruf des Streikaufrufs und zur Unterlassung weiterer Streikmaßnahmen hatte das Arbeitsgericht Bonn in erster Instanz mit Urteil vom 14.06.2022 zurückgewiesen (3 Ga 14/22).

Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Universitätsklinikums Bonn wies das Landesarbeitsgericht Köln nunmehr zurück.

Der stellvertretende Vorsitzende der 10. Kammer, Herr Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Ralf Weyergraf, verkündete die Entscheidung und erläuterte den Anwesenden die Rechtsgründe, die aus Sicht der Berufungskammer nach der knapp siebenstündigen Anhörung der Parteien am 29. Juni 2022 zur Zurückweisung der Berufung führten.

Er führte zunächst aus, dass die Tarifforderungen der beklagten Gewerkschaft ver.di gemäß Schreiben vom 01.05.2022 hinreichend bestimmt seien.

Nicht abschließende oder beispielhafte Angaben im Aufforderungsschreiben stünden der Bestimmtheit der Tarifforderungen vorliegend nicht entgegen. Die Arbeitgeberseite könne sich hinreichend darauf einstellen, wie sie auf die formulierten Tarifziele reagiere, um einen Arbeitskampf zu vermeiden. Die Funktion des Arbeitskampfs bestehe nur darin, die eigentlichen Tarifverhandlungen anzuschieben; die konkrete Ausgestaltung sei Sache der Tarifverhandlungen. In diesem Sinne führten die Parteien auch seit Monaten Tarifgespräche, wenn auch noch ergebnislos.

Der Streik sei nicht rechtswidrig mangels tariflicher Regelbarkeit aufgrund ausschließender Regelungen des Gesetzes über die Pflegeberufe sowie des Gesetzes über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten. Diese gesetzlichen Regelungen stünden nach Wortlaut sowie ihrem Sinn und Zweck insbesondere einer zur Stärkung der Ausbildungsqualität beabsichtigten günstigeren Regelung der Tarifvertragsparteien nicht entgegen. Es handele sich hierbei um eine angestrebte Verbesserung von Arbeits- bzw. Ausbildungsbedingungen, die – anders als Ausbildungsinhalte – dem Schutzbereich des Art 9 Abs. 3 GG unterfalle.

Der Streik für einen „Tarifvertrag Entlastung“ verstoße nicht gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht. Weder der TV-L noch die einschlägigen Ausbildungstarifverträge TVA-L Gesundheitsberufe und dem TVA-L Pflege regelten (abschließend) das Streikziel einer präventiven, vorbeugenden Verhinderung des Entstehens spezifischer Belastungssituationen.

Schließlich sei der Streik derzeit nicht unverhältnismäßig. Das Streikrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG unterliege Einschränkungen, soweit verfassungsrechtlich geschützte Güter Dritter – hier Patientenrechte nach Art. 2 Abs. 2 GG – betroffen seien. Es bedürfe eines Ausgleichs der beiderseitig verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen im Wege der praktischen Konkordanz. Dieser Grundsatz fordere, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal durchgesetzt werde. Alle Interessen müssten einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren. Im Bereich der Daseinsvorsorge eines Klinikbetriebs bedeute dies, dass vorrangig eine angemessene, ausreichende und geeignete Notversorgung sicher zu stellen sei. Eine Notversorgung, die diesen Anforderungen entspreche, hätten die Parteien in konstruktiver Art und Weise im Verhandlungstermin am 29. Juni 2022 vereinbart, indem sie unter anderem die Notversorgung qualitativ und quantitativ durch die Erhöhung des Mindestbetriebs von 16 Operationssälen auf 25 Operationssäle nebst entsprechendem Fachpersonal verbesserten.

Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter dem Aktenzeichen 10 SaGa 8/22 abgerufen werden.

Abou Lebdi
Die Pressedezernentin
des Landesarbeitsgerichts Köln«

Modell 4 Arbeitsgruppe

Gemäß TV-E sollte in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Personalrat und Arbeitgeber, die Verteilung über den beschlossenen Stellenaufbau von insgesamt 30 Stellen für die Bereiche aus dem Modell 4 (bei uns in Aachen vor allem das LDZ und die Uro-Poliklinik betreffend) festgelegt werden.

Schon in der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe konnte eine Einigung erzielt werden. Nun müssen die Stellen ausgeschrieben und besetzt werden. Der Personalrat hat die Aufgabe, dies zu überwachen, damit zeitnah neue Kolleg*innen für Entlastung sorgen können.

Schwarzbuch erhältlich!

🗣🗣Das Schweigen brechen – Schwarzbuch Krankenhaus 🗣🗣

🏥Wir sind ein Kollektiv aus Krankenhausbeschäftigten aus ganz Deutschland, die motiviert durch die eigenen Arbeitserfahrungen nicht länger still sein können. Uns eint der Wunsch, das Gesundheitssystem von Grund auf zu verändern, um endlich wieder unserem hohen professionellen Anspruch und den Bedürfnissen unserer Patient*innen gerecht zu werden. Wir kämpfen für eine Aufwertung sorgender Berufe und dagegen, dass mit Gesundheit Profite gemacht werden.

🚨 Und deshalb brechen wir, pünktlich zum Tag der der Pflege, unser Schweigen und veröffentlichen das Schwarzbuch Krankenhaus. 🚨

📖Die erste Print-Auflage erhaltet ihr ab heute auf der 5. Konferenz zur Gewerkschaftlichen Erneuerung in Bochum und demnächst auch in Aachen bei der ver.di-Betriebsgruppe. Schreibt uns:
verdi-betriebsgruppe@unikum-aachen.de

Powered by: Rosa Luxemburg Stiftung

📲Digital gibt es das Schwarzbuch auch unter: 

https://www.rosalux.de/publikation/id/50301/schwarzbuch-krankenhaus

Umsetzung TV-E

Bericht zum Stand der Umsetzung des Tarifvertrags Entlastung 

Der Tarifvertrag Entlastung gilt seit dem 1. Januar 2023. In unserem Haus sind die Auswirkungen jedoch leider noch nicht merkbar bei den Beschäftigten angekommen. Die Betriebsgruppe hört aus nahezu allen Bereichen, dass die Zustände sich im Vergleich zur Zeit vor dem Streik nicht wesentlich verbessert, oder sogar noch weiter verschlechtert haben. Endlich Entlastung durch Bettenschließungen zu schaffen, scheint ein schwarzes Tuch zu sein. 

In der Evaluierungskommission (§ 10 TVE), bestehend aus drei Mitgliedern der UKA-Arbeitgeberseite und drei Mitgliedern der ver.di-Betriebsgruppe, haben wir Probleme der Umsetzung deutlich kriti-siert und Verbesserungen gefordert. Denn es ist nicht nur wichtig, neue Kolleginnen und Kollegen einzustellen, wir sind vielmehr auf erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen, die gerne und lange bei uns arbeiten. 

Positiv können wir aus der Evaluierungskommission berichten, dass laut Holger Steinmayer (Personalleitung UKA) in der KiTa bereits mehr Personal arbeitet. Es wurden neue Stellen besetzt und es sind weitere Einstellungen geplant. Auch im Labor und in der Radiologie wurden neue Stellen geschaffen. Man möchte sich hier jedoch auf Übernahmen Auszubildender konzentrieren, weshalb sich dieser Stellenaufbau wohl erst im Verlauf des Jahres, spätestens aber 2024 bemerkbar machen soll. 

Auch hinter den Kulissen wird an der Umsetzung des Tarifvertrags gearbeitet: Frank Tuk (als Mitglied diverser Arbeitsgruppen zur technischen Umsetzung) konnte uns unter anderem aus der Zusammenarbeit zwischen den Kliniken berichten. Die Anwesenden der Arbeitgeberseite haben sich zuversichtlich gezeigt, die schichtgenau Personalbemessung (als Grundlage für die Feststel-lung individueller Belastungssituationen) bis Mitte 2024 umsetzen zu können. Ob mit einer gemeinsamen IT-Lösung der Unikliniken, oder einem eigenen Programm, ist aktuell auf Grund der planerischen Komplexität dieser technischen Umstellung noch nicht geklärt. 

Vom TVE profitieren Beschäftigte, die unter das Modell 1 fallen, dennoch schon in diesem Jahr. Das läuft dann über die pauschalen Entlastungstage: Ein Entlastungstag soll Ende Mai ausbezahlt werden und die übrigen verfügbaren Tage können jetzt auch durch die Leitungen im Dienstplanprogramm verplant werden. 

Viele sagen noch immer, dass der 11 Wochen dauernde Streik des letzten Jahres zu lang und zu hart war. Ohne ihn stünden wir jedoch heute genau dort, wo wir vorher waren. Die angekündigte Krankenhausreform unseres Gesundheitsministers wird scharf kritisiert und es ist unklar, ob und wann sie sich auf Beschäftigte im Gesundheitswesen auswirken wird. Wir brauchen JETZT die Veränderungen, wie sie uns der TVE verspricht. 

Die Uniklinik Münster geht mit gutem Beispiel voran und hat bereits kurz nach dem Streik zahlreiche Betten gesperrt, um sofortige Entlastung zu schaffen und wirbt großflächig mit der Magnetwirkung des Tarifvertrags. Nun ist es an der Zeit, dass auch hier in Aachen der Fels ins Rollen kommt. Wir werden Euch deshalb über die anste-henden Treffen der Evaluierungskommission zu neuen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Bei Fragen zum Vertragstext stehen wir euch als ver.di-Betriebsgruppe gerne zur Verfügung. 

TV-E in der Psychiatrie

Tarifvertrag Entlastung (TV-E) in der Psychiatrie – Wo stehen wir? 

Gut Ding will Weile haben… 

Vor fast einem Jahr sind wir in den Kampf für bessere Arbeitsbedingungen gezogen. Das erfolgreich und mit einem Abschluss den niemand so erwartet hätte. 

Aber halt stopp, war da nicht noch etwas? Ein kleiner Bereich in vier der sechs Universitätskli-niken in NRW landete zwar im schichtgenauen Entlastungsmodell (Modell 1), allerdings bisher ohne eine Festlegung auf die so wichtigen Verhältniszahlen zwischen Pflegepersonal und den zu Pflegenden (Ratios). Bei Abschluss des TVE wurde daher die Bildung einer Arbeitsgruppe vereinbart. Diese setzte sich zusammen aus Vertretern der ver.di und der Arbeit-geberseite und hatte den Auftrag, die Ratios nach Abschluss des TVE auszuhandeln. 

Es ging dabei um die Psychiatrie, in Aachen kein kleiner Bereich und auch am Streik stark beteiligt. Die Arbeitsgruppe sollte eigentlich bis Ende Oktober, spätestens aber bis zum 31.12.2022 zu einem Ergebnis kommen. Leider zogen sich die Verhandlungen, so dass sicherheits-halber sogar ein Szenario für das Scheitern diskutiert wurde. 

Das konnte abgewendet werden. Inzwischen hat unsere Tarifkommission dem 1. Änderungsvertrag zum TVE zugestimmt, so dass auch in der Psychiatrie zukünftig individuelle Belastungssituationen schichtgenau festgelegt sind. 

Wo bekomme ich mehr Informationen zu den Ratios? 

Für genauere Informationen kannst Du gerne auf uns als ver.di-Betriebsgruppe zukommen. Sobald die Ergänzung des TVE durch den 1. Änderungstarifvertrag in einer Lesefassung verfügbar sind, werden wir zusätzlich jeder Station ein Exemplar zur Verfügung stellen. Darüber hinaus findest du den TVE auch hier auf unserer Seite.