TV-E Entlastungstage bei Teilzeit Teil II

Auf die Klarstellung zu den Entlastungstagen bei Teilzeit antwortete der Arbeitgeber recht schnell im Intranet. Es wurden Berechnungen vorgestellt, die nichts mit dem TV-E zu tun haben. Man sprach sogar von „Gerechtigkeit“; das Gegenteil ist der Fall. Teilzeitbeschäftigte werden durch die Berechnungen benachteiligt.

Hier unsere Antwort darauf:
„Fakten 

  1. Wer in einer unterbesetzten Schicht arbeitet, erhält einen Belastungspunkt.
  2. Belastungspunkte werden zusammengerechnet, nicht „hochgerechnet“
  3. Sieben Punkte ergeben einen Entlastungstag.
  4. Die Wochenarbeitszeit spielt keine Rolle. 

Der Tarifvertragstext ist eindeutig: “Die maximale Anzahl von erreichbaren Entlastungstagen beträgt für jede:n Beschäftigte:n im ersten Jahr der Umsetzungsphase 11 Tage.” Die Berechnungsmethode der Dienststelle, die als Grundlage für Zusatzurlaubstage im TV-L angeführt wird, hat mit dem TV-E überhaupt nichts zu tun. Hier werden Äpfel mit Birnen vermischt. Es wird eine willkürliche Berechnung vorgenommen, die durch keine Silbe im TV-E herzuleiten ist. 

Teilzeitbeschäftigte sind genauso durch Unterbesetzung belastet wie Vollzeitbeschäftigte. Hier erschafft das Uniklinikum eine Ungerechtigkeit gegenüber Teilzeitbeschäftigten. 

Wir haben dazu die Abteilung Tarifpolitik von ver.di hinzugezogen und erhielten folgende Antwort: 
„Die Auslegung widerspricht dem Tarifwortlaut und ist daher unzulässig. Der Tarifwortlaut in § 3 Ziffer 4 Satz 3 regelt eindeutig, dass Entlastungstage in ganzen Tagen wie Freizeitausgleich gewährt werden. Der Verweis auf das Urlaubsrecht ist unzulässig. § 24 Abs. 2 TV-L findet keine Anwendung, da im TVE ausdrücklich per Tarifvertrag klargestellt wird, dass die Tage in ganzen Tagen zu gewähren sind. Eine Regelung zur anteiligen Kürzung bei Teilzeit ist nicht enthalten. Im Übrigen haben die Arbeitgeber während der Tarifverhandlungen ausdrücklich die von ver.di geforderte Anwendung des Urlaubsrechtes für die Entlastungstage abgelehnt.“ 

ver.di weiter dazu: 

“Darüber hinaus bezieht sich § 24 Abs. 2 TV-L nur auf das Tabellenentgelt und Entgeltbestandteile. Einen Verstoß gegen das TzBfG und AGG sehe ich (Verfasser, Abteilung TaPo ver.di) nicht, denn die Beschäftigten erhalten ja für die jeweiligen Tage weniger Entgelt (nämlich nur zeitanteilig entsprechend des Teilzeitgrades). Es ist immer wieder dieselbe Machart. Das Problem wurde in keinem Gespräch je benannt und jetzt setzen sie es einfach tarifwidrig um.” 

Wenn der Arbeitgeber weniger Entlastungstage gewährt, dann empfehle ich (siehe oben) die entsprechende Geltendmachung des erhöhten Anspruchs.” 

Wir bereiten für Euch entsprechend angepasste Geltendmachungen vor und werden sie Euch hier zur Verfügung stellen. 

Solltet Ihr erste „Rückforderungen“ von bereits gewährten Entlastungstagen erhalten, so meldet Euch bitte umgehend bei uns. 

Eure Evaluierungskommission: Thomas von Thenen, Nils Schmidt, Dagmar Holste

TV-E: angebliche Deckelung der Entlastungstage bei Teilzeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Am 23.12.2025 erreichte eine E-Mail die Leitungen der Stationen sowie den Personalrat. Zu diesem überaus interessanten Zeitpunkt wurde seitens der Dienststelle mitgeteilt, dass Teilzeit-Beschäftigte nicht bis zu 11 Entlastungstage für 2025 (!) erarbeitet haben könnten und eventuell zu viel erteilte Entlastungstage zurückgefordert werden könnten.

Dies stellt erneut einen krassen Bruch des Tariftextes dar! 
An keiner Stelle des TV-E lässt sich eine angepasste Deckelung bei Teilzeitbeschäftigung finden. 
Wir sind wirklich empört über diese willkürliche Interpretation eines bindenden Tariftextes und haben seitens der Evaluierungskommission bereits die Gewerkschaft ver.di und die Abteilung Tarifpolitik informiert. Auch dort herrscht Fassungslosigkeit.

Aus dem Tariftext TV-E § 3:
„5. Die maximale Anzahl von erreichbaren Entlastungstagen beträgt für jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten: 

 a) im ersten Jahr (=2025, Anm. d. Red.) der Umsetzungsphase 11 Tage
 b) im zweiten Jahr der Umsetzungsphase 14 Tage
 c) im dritten Jahr der Umsetzungsphase 18 Tage“

Es haben sich schon viele Kolleginnen und Kollegen bei uns gemeldet. Solltet Ihr, auf welche Art auch immer, eine Aufforderung zu einer „Rückerstattung“ erhalten, informiert uns bitte umgehend. Wir werden gebündelt dagegen vorgehen.

Eure Evaluierungskommission 

Update TV-E 12/2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 04.12.2025 hat die Evaluierungskommission (EvKo) zum TV-E zum zweiten Mal in diesem Jahr getagt. Dort wird die Umsetzung des TV-E bewertet, besprochen und versucht, Probleme zu beheben.

Wir bringen euch auf den neuesten Stand.

Allgemeines

Bereits seit Mitte des Jahres wird an einer zweiten Dienstvereinbarung gearbeitet. Darin werden Anpassungen vorgenommen, wenn sich an der Bereichsklassifizierung von Stationen etwas geändert hat. Wir hoffen, die Einigungen in dieser Dienstvereinbarung zeitnah unterzeichnen zu können.

Modell 1

  • Kindernotaufnahme: 
    Die Pflegedirektion sagt, wir haben am UKA keine, jedenfalls nicht so wie es im TV-E gemeint war. Bei uns würden außerhalb der Öffnungszeiten der Poliklinik nach 16 Uhr Patient*innen aufgenommen. Angedacht sei jedoch, nach dem Wechsel des Chefs eine gute Lösung zu finden und die notfallmäßige Aufnahme von Kindern in die allgemeine Notaufnahme zu integrieren.
     
  • Transparenz bei der Anerkennung von Belastungssituationen:
    Nach dem 15. des Folgemonats verschwinden manchmal Belastungspunkte, ohne dass die Beschäftigten den Grund dafür ersehen können. Nur die Stationsleitungen können noch in ihren Programmen die Belegung/ Besetzung erkennen. In der der EvKo gab es Konsens darüber, dass die Leitungen hier zunächst die Aufgabe haben, den Beschäftigten die Situationen transparent darzulegen. Wird keine Klarheit oder Einigung erzielt, wendet Ihr euch bitte an das Zeitmanagement mit uns im CC.
     
  • Die Statistik der Personalfluktuation haben wir angefordert. Im letzten Jahr hielten sich in Pflegebereichen Einstellungen und Austritte annähernd die Waage, so dass die angespannte Personalsituation nahezu gleichblieb.
     
  • A-OP: 
    Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln erhielten die Beschäftigten des ambulanten OP im Jahr 2023 pauschale Entlastungstage. Dies muss auch für das Jahr 2024 gelten, aber das wird von der Dienststelle bestritten. Eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs raten wir dringend noch bis zum Jahresende an, damit der Anspruch nicht verfällt.

Modell 2

  • In der Radiologie ist der geforderte Stellenaufbau im Vergleich zu den gestiegenen Fallzahlen nicht gelungen- die Beschäftigten erhalten Entlastungstage.
  • Im Patientenservice wird der geforderte Stellenaufbau nicht erreicht- die Beschäftigten erhalten Entlastungstage.
  • In der BKT ist sowohl ein Aufbau der Gruppen als auch Personalaufbau geplant- gemäß TV-E und KIBIZ wird dieser Aufbau jedoch nicht erreicht. Die Beschäftigten -nicht die Kinder- erhalten Entlastungstage.

Modell 3

Hier läuft alles nach Plan, die Beschäftigten erhalten pauschal drei Entlastungstage.

Modell 4

Hier geht es um das Erreichen des vorgesehenen Stellenaufbaus. Wird er erreicht, entfallen die drei pauschalen Entlastungstage.

  • LDZ: nicht erreicht – Entlastungstage
  • Ambulanz ITA: nicht erreicht – Entlastungstage
  • CIO Krebsregister: nicht erreicht – Entlastungstage
     
  • Ambulanz Neurologie: erreicht – keine Entlastungstage
  • Ambulanz Physiotherapie: erreicht – keine Entlastungstage
  • Ambulanz Urologie: erreicht – keine Entlastungstage

Auszubildende

  • Die 3 Selbstlerntage für nicht dokumentierbare Praxisanleitung müssen bis Ende des Jahres genommen werden, da sie sonst verfallen!
  • Die Ausarbeitung eines Konzeptes für die Orientierungszeiten sind in Arbeit und sollen mit der zukünftigen Pflegedirektorin finalisiert werden. Die Dienststelle betonte, dass dies ein weiterer Schritt in Richtung “exzellentem Ausbildungszentrum” sein wird.
  • Wir forderten Informationen zum Lehrkräfte-Auszubildenden-Verhältnis. Diese werden uns noch übermittelt.

Den nächsten Termin vereinbaren wir für Mai/ Juni 2026. Wenn bis dahin noch Unklarheiten auftreten, dokumentiert es bitte für Euch und meldet Euch bei Euren Leitungen und dann bei uns!

Update TV-E Juli 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir halten Euch auf dem Laufenden zum aktuellen Stand der Umsetzung des TVE:


1. Klage vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich!

Den Kolleginnen und Kollegen im AOP wurden die pauschalen Entlastungstage des TV-E für 2023 aberkannt. Sie schrieben daraufhin mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di Geltendmachungen, die jedoch vom Arbeitgeber abgelehnt wurden- obwohl sie, noch nebenbei bemerkt, bereits im genehmigten Dienstplan standen. Eine Kollegin aus dem AOP, die in Teilzeit arbeitet, erklärte sich daraufhin bereit, eine Musterklage mit ver.di zu führen- das bedeutet, dass ihr Fall exemplarisch für alle Mitarbeitenden der AOPs an allen Standorten gilt. So kamen es zu einem gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Aachen am 21.3.2024. Dieses entschied in erster Instanz zugunsten der Arbeitgeberin. Jedoch ließen sich die Kollegin und ver.di nicht beirren, gingen in Berufung und zogen weiter vor das Landesarbeitsgericht Köln. Dort wurde am 11.7.2025 geurteilt: “ Es wird festgestellt, dass der Klägerin (= die Kollegin aus dem AOP) die Gewährung von drei Entlastungstagen…. durch die Beklagte (= UKA, Arbeitgeberin) zusteht.” (Aktenzeichen: LAG Köln 10 SLa184/24)

Nun steht also endlich den Kolleginnen und Kollegen des AOP für 2023 die korrekte Auslegung des TV-E zu- was für ein langer Kampf. Wir gratulieren der Kollegin zu ihrem Durchhaltevermögen und freuen uns mit den Kolleginnen und Kollegen des AOP.

Wir verweisen hier an dieser Stelle schon einmal auf die Wichtigkeit von Geltendmachungen! (siehe unten im PR-Ticker 10/2024: Entlastungstage TV-E für 2024)


2. Eskalation zwischen Abteilung Tarifpolitik ver.di und dem AdUK

Seit dem Frühjahr 2025 kursiert ein “Auslegungspapier” des AdUK, in dem mehrere Aspekte des TVE einseitig für die Arbeitgeberinnen interpretiert werden. Die Existenz dieses Papiers wurde vom Arbeitgeberverband zu Beginn sogar geleugnet-obwohl es uns vorlag. Abgestimmt oder geeint mit ver.di und unserer Tarifkommission ist es absolut nicht. Im Juni fanden Gespräche statt zwischen dem Arbeitgeberverband AdUK bzw. einigen uns unbekannten “Auslegungsbeauftragten” der Unikliniken (Juristinnen und Juristen, Stabsstellen, Zeitmanagement…)  und unseren Kolleginnen und Kollegen der Standorte, die an den Verhandlungen teilgenommen hatten und nun in der Arbeitsgruppe zur Etablierung des IT-Tools für Modell 1 des TV-E zuständig sind. Einigung? Weit gefehlt. Die Entsandten des  AdUK brachten wieder gänzlich neue Interpretationen ins Spiel, die absolut inakzeptabel waren und dem Tenor der Verhandlungen von 2021/22 total entgegenstehen. Strittig war:

  • Untertägiges krankmelden
  • Clustererwerb der Mitarbeitenden
  • Minutenanrechnung
  • Übergabezeiten
  • Und noch einiges mehr

An vielen Stellen wurde keine Einigung erzielt, wir konnten in knapp sechs Stunden noch nicht mal alle Themen auf den Tisch legen. Mehrfach forderten wir die Teilnehmenden der AdUK-Gruppe auf, ihre Verstöße gegen geltendes Tarifrecht zu beenden. Dazu gab es keine Bereitschaft. Die Vertreterinnen und Vertreter nahmen die erheblichen Streitigkeiten mit in ihre Tarifkommission. Nach unserem Wissen fand diese Sitzung noch nicht statt- es ist schließlich Sommer- und Urlaubszeit, auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber…


3. EvKo Teil 1

Aufgrund dieses Gespräches, welches ja noch nicht von den entscheidenden Personen des AdUK betrachtet wurde, fand die erste Sitzung der Evaluierungskommission am UKA statt. Die Ansetzung von nur einer Stunde Gesprächszeit war überaus knapp bemessen, zumal wir uns in der Tat nur 2x/Jahr treffen- dies ist zwar so vereinbart im Tariftext, jedoch legen andere Standorte da deutlich mehr Wert auf Zusammenarbeit und treffen sich häufiger, um Probleme zu besprechen und zu bereinigen. Nun denn. Aufgrund der Tatsache, dass der AdUK erst noch einmal beraten muss nach unserem letzten Konfliktgespräch, konnten wir einige Themen nur ansprechen, die Auslegungsinterpretation des UKA kritisieren, und konnten nur einige wenige Punkte besprechen und einigen (z.B. Erfassung der EKTs im AWR, Änderungen einiger Stations-Eingruppierungen). Und schon war die Stunde vorbei… Fortsetzung folgt am 8.8.2025, wir werden berichten.

Fest steht also, dass an vielen Stellen massive Diskrepanzen bestehen zwischen uns und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wir fordern den AdUK und den Vorstand des UKA auf, endlich den Tariftext wie vereinbart umzusetzen.

In Kürze wird es dazu ein detailliertes Flugblatt der Gewerkschaft ver.di geben.

Wir überprüfen derzeit Dienstpläne, um vor allem den Fokus auf die Anrechnung der Übergabezeiten sowie das untertägige Krank zu legen. Bitte meldet Euch bei uns, wenn Ihr Fehler und Unstimmigkeiten wahrnehmt.

Kämpfen wir gemeinsam weiter für die tarifrechtliche Umsetzung des TV-E!

Für die Evaluierungskommission und die Tarifkommission am UKA
Leyla Demir (als Ersatzmitglied für Nils Schmidt), Thomas von Thenen, Dagmar Holste

Urteil LAG Köln zu Entlastungstagen im A-OP

Im Frühjahr 2024 hatte das Arbeitsgericht Aachen die Klage einer Kollegin auf Gewährung der pauschalen Entlastungstage im A-OP abgewiesen. Mit Hilfe des Rechtsschutzes von ver.di wurde beim Landesarbeitsgericht (LAG) in Köln Berufung eingelegt.

Nun wurde am 11.07.2025 entschieden, dass ihr die Entlastungstage zustehen! Die Klage hatte Erfolg!
Wir hoffen nun, dass seitens der Arbeitgeberin das Urteil des LAG Köln akzeptiert wird. Wir werden weiter berichten.

Umsetzung des TV-E

Seit dem 01.Januar 2025 wird nun endlich schichtgenau gemessen. Das war zumindest die Idee. Das Computersystem läuft, aber es gibt noch viele Dinge, die nicht funktionieren. Vor allem die Berechnung nach „Pflegeminuten“ ist nicht nachvollziehbar. Im TV-E gibt es drei Messzeitpunkte um 12, 18 und 24 Uhr, an denen die Bettenzahl und die Personalbesetzung festgestellt werden, um zu sehen, ob genügend Personal da ist.
Aber man rechnet sich einen Wolf; Übergabezeiten werden mitgerechnet, so dass der Nachtdienst noch zum Frühdienst zählt, der Frühdienst zum Spätdienst und wenn man länger bleibt und eine Überstunde macht, zählt auch diese Zeit beim folgenden Dienst mit.

Wir haben diese und viele andere Probleme an die ver.di-Tarifpolitik gegeben, damit das geklärt wird, was unserer Ansicht nach nicht korrekt ist.

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Update TV-E Mai 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist Zeit für ein Update. Nach unserem letzten Ticker zum TV-E ist so einiges passiert, deshalb der Reihe nach:

  • Die Informationen aus dem letzten Personalratsticker zum TV-E haben für einigen Aufruhr gesorgt, den wir hier transparent darstellen wollen. Zunächst haben drei Stationsleitungen zu den Aussagen Stellung bezogen und sich gegen einen ”Generalverdacht” gewehrt, unter den sie gestellt worden seien. Hier möchten wir klarstellen, dass wir von “einigen” oder “manchen” Leitungen gesprochen haben, und niemals von allen. Generalverdacht und Sippenhaft lehnen wir ab. Wir haben dies mit den drei Leitungen kommuniziert und konnten den Punkt hoffentlich bereinigen. Des weiteren melden sich immer noch Kolleginnen und Kollegen, die Fragen und Unklarheiten haben. Diese neuen und alten Fragen haben wir mitgenommen in
  • die Besprechung mit den Kollegen von GB-P7, Zeitmanagement. Für die bessere Übersicht hier eine kurze Darstellung:

In der E-Learning-Plattform ILIAS gibt es Videos und Material zum TV-E, alle Kolleginnen und Kollegen sollen sich dort schulen und werden über die Stationsleitungen (SL) fortlaufend informiert. Fragen sollen erst an SL gerichtet werden, dann an P7.

Hinweis: Dokumente & Videos in ILIAS etwas versteckt: Dateipfad “Magazin” -> “Baumansicht” -> “Recht / Personal” -> “Breitenbach/ RLDatix für Dienstplaner”
Unten auf der Seite sind dann die Dokumente & Videos

Als erstes offene Fragen, die wir von Euch bekommen haben:

  • Patient*innentransporte (gefragt von den Intensivstationen) haben keinen Einfluss auf die Ratio
  • im Zwischendienst der Anästhesie am Wochenende können Belastungssituationen generiert werden (muss händisch von der SL eingetragen werden)
  • geleistete Überstunden dürfen von den SL nicht gestrichen werden!
  • Wenn Überstunden gemacht und dokumentiert werden, werden sie dem Folgedienst zugerechnet, der dann keine Punkte generiert- das ist nicht korrekt!
  • die Fragen des AOP werden gesondert geklärt! Wir kommen zu euch!
  • für schwangere Kolleginnen existiert leider keine gesonderte Regelung

Dann das Positive:

  • die Einsicht in RLDatix (vorher Breitenbach) funktioniert
  • die Art der Belastungssituation wird hinterlegt
  • die zeitliche Listung der entstandenen Punkte scheint zu funktionieren (Umwandlung nach Entstehungszeitpunkt)
  • “Leitungsdienste” können hinterlegt werden. Wenn SL und sSL auf Station/ am Bett mitarbeiten, können sie Belastungssituationen generieren und werden auf die Ratio voll angerechnet. Wenn allerdings ein Leitungsdienst hinterlegt ist, können für SL keine Belastungssituationen generiert werden.
  • Messzeitpunkte stimmen für die Erfassung der Patientinnen und Patienten (12/18/23.59Uhr)
  • Die Umsetzung für Bereich Azubis und Praxisanleitung ist noch in Arbeit und wird von uns begleitet.

Nun zum strittigen Part:

  • die Umrechnung der Arbeitszeit in Pflegeminuten und die daraus resultierende Abkehr von der schichtgenauen Belastungserfassung
  • die Erstellung von einheitlichen Schichtzeitfenstern für das ganze Haus (FD: 6:00 – 14:00 Uhr, SD: 14:00 – 22:00 Uhr, ND: 22:00 – 06:00 Uhr)
  • die Anrechnung von Überstunden auf den Folgedienst
  • das Streichen von Überstunden
  • die Anrechnung von Rüst- und Wegezeiten sowie Übergaben
  • die volle Anrechnung, wenn Kolleginnen und Kollegen “untertägig” aus dem Dienst krank nach Hause gehen
  • die Aufteilung der geleisteten Arbeitszeit bei Zwischendiensten und anteilige Anrechnung in jedem Dienst
  • Bei Zwischendiensten können Beschäftigte nur Belastungssituationen in der Schicht generieren, in der sie überwiegend anwesend waren
  • nur eine Belastungssituation pro Schicht
  • die Zuordnung zu einem oder mehreren Clustern
  • Am nächsten Tag fand eine Besprechung der Arbeitsgruppe “IT tool” mit den Verantwortlichen der Abteilung Tarifpolitik von ver.di statt. Alle UKs waren vertreten, um von ihren Erfolgen, Fragen und Problemen zu berichten, die dann mit dem Arbeitgeberverband der Unikliniken (AdUK) bald bearbeitet werden

    Besonders die Umrechnung in Pflegeminuten sowie den Umgang mit Überstunden und Übergaben hier am UKA sehen die Experten von ver.di genauso wie wir: dies ist ein eklatanter Tarifbruch! Der Tariftext wird hier frei von einer schichtgenauen in eine minutengenaue Berechnung der Ratios umgedeutet. Das darf so nicht weitergehen!

    Eine ähnliche “Interpretation” des TV-E findet so auch am UK Münster statt. Alle anderen Standorte (Bonn, Köln, Düsseldorf, Essen) messen die Besetzungszahl zu den im Text vereinbarten Zeiten und rechnen nur den Zwischendienst anteilig – wie es eben im Tariftext steht.

    In der Arbeitsgruppe haben wir im Verlauf dann anschließend alle (72) strittigen Punkte besprochen, die uns NRW-weit vorlagen. Diese und alle weiteren Punkte, die in der Besprechung durch die Expertinnen und Experten der Standorte erarbeitet wurden, werden dem AdUK nun zeitnah vorgelegt, damit diese bis zur nächsten Gesprächsrunde zwischen ihnen und ver.di an einer Klärung und Lösung gearbeitet werden kann.

Auch in der Landespersonalrätekonferenz konnten die verschiedenen Auslegungen an den UKs noch einmal besprochen werden. Auch hier herrschte Fassungslosigkeit über die Interpretationen in Münster und Aachen.

Natürlich fragt Ihr Euch jetzt, wie es denn nun weitergeht – Mühlen mahlen ja recht langsam. Wir raten Euch dringend, weiter mit Euren Leitungen im Gespräch zu bleiben, alles zu dokumentieren und Euch bei uns im PR zu melden, wenn es weiter zu Belastungssituationen kommt, die nicht ordnungsgemäß im System erfasst werden.

Aktion zum Tarifvertrag Entlastung (TV-E)

Am 26. April 2024 informierte die ver.di-Betriebsgruppe während der Mittagszeit über den TV-E. Sie wollte von den Kolleg*innen von den Stationen und aus dem OP wissen, an wie vielen Tagen von Januar bis April 2024 sie unterbesetzt arbeiten mussten. Anders gefragt: Wie oft wurden die Ratios, die seit dem 1. Januar 2023 für ihre Stationen gelten, nicht eingehalten?
Der kommende Personalrat hat die Aufgabe, die Umsetzung des TV-E zu überwachen, durchzusetzen und die vielen schwierigen Arbeitsaufträge aus der Evaluierungskommission mit dem Arbeitgeber zu lösen. Das können nur die Kolleg*innen der ver.di, denn nur ver.di hat Expert*innen für den TV-E. Im TV-E ist geregelt, dass Delegierte der Gewerkschaft ver.di in der Evaluierungskommission sitzen.

Eine deutliche Mehrheit der Beschäftigten gab an, nahezu an jedem Tag nicht ausreichend besetzt gewesen zu sein. Für jede Schicht in Unterbesetzung gibt es einen Punkt, und für sieben Punkte einen freien Entlastungstag. Im TV-E ist festgelegt, dass ab 01. Juli 2024 maximal 11 Entlastungstage erreicht werden können. Leider lässt das IT-System, welches die schichtgenaue Messung der Dienste übernehmen sollte, auf sich warten. Viele der Befragten gaben an, bereits von Januar bis heute mehr als 77 Belastungspunkte durch Unterbesetzung generiert zu haben. Das würde bereits der Höchstzahl von ganzen elf Entlastungstagen entsprechen.
Die Arbeitgeber verzögern die Umsetzung allerdings NRW-weit, weil sie das IT-System nicht implementiert bekommen und daher allen Beschäftigten des Modells 1 weiterhin nur die pauschalen fünf Entlastungstagen aus dem ersten Jahr bleiben. Wir haben deshalb bereits im vergangenen Jahr gefordert, dass ab Juli 2024 elf Tage Belastungsausgleich gewährt werden müssen. Die Verzögerung ist einzig den Arbeitgebern anzulasten.
Die ganz einfache Lösung, die Belastungen solange handschriftlich zu dokumentieren, bis die Berechnung digital erfolgen kann, lehnen die Arbeitgeber in NRW ab. In Berlin und in Mainz wurden die Schwierigkeiten bei der IT-Umsetzung zwei Jahre lang so gelöst.

Auch Kolleginnen und Kollegen der Modelle 2, 3 und 4 berichteten uns. Der im Tarifvertrag vereinbarte Stellenaufbau ist bisher nicht umgesetzt worden, so dass ihnen auch für 2024 weiterhin Entlastungstage zustehen. Die Zahlen dazu hätte der Arbeitgeber vertragsgemäß im Februar 2024 unseren Delegierten in der Evaluierungskmmission vorlegen müssen. Dies ist bisher nicht geschehen.

Wir werden nicht locker lassen im Personalrat.
Der TV-E muss endlich umgesetzt werden.