
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir halten Euch auf dem Laufenden zum aktuellen Stand der Umsetzung des TVE:
1. Klage vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich!
Den Kolleginnen und Kollegen im AOP wurden die pauschalen Entlastungstage des TV-E für 2023 aberkannt. Sie schrieben daraufhin mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di Geltendmachungen, die jedoch vom Arbeitgeber abgelehnt wurden- obwohl sie, noch nebenbei bemerkt, bereits im genehmigten Dienstplan standen. Eine Kollegin aus dem AOP, die in Teilzeit arbeitet, erklärte sich daraufhin bereit, eine Musterklage mit ver.di zu führen- das bedeutet, dass ihr Fall exemplarisch für alle Mitarbeitenden der AOPs an allen Standorten gilt. So kamen es zu einem gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Aachen am 21.3.2024. Dieses entschied in erster Instanz zugunsten der Arbeitgeberin. Jedoch ließen sich die Kollegin und ver.di nicht beirren, gingen in Berufung und zogen weiter vor das Landesarbeitsgericht Köln. Dort wurde am 11.7.2025 geurteilt: “ Es wird festgestellt, dass der Klägerin (= die Kollegin aus dem AOP) die Gewährung von drei Entlastungstagen…. durch die Beklagte (= UKA, Arbeitgeberin) zusteht.” (Aktenzeichen: LAG Köln 10 SLa184/24)
Nun steht also endlich den Kolleginnen und Kollegen des AOP für 2023 die korrekte Auslegung des TV-E zu- was für ein langer Kampf. Wir gratulieren der Kollegin zu ihrem Durchhaltevermögen und freuen uns mit den Kolleginnen und Kollegen des AOP.
Wir verweisen hier an dieser Stelle schon einmal auf die Wichtigkeit von Geltendmachungen! (siehe unten im PR-Ticker 10/2024: Entlastungstage TV-E für 2024)
2. Eskalation zwischen Abteilung Tarifpolitik ver.di und dem AdUK
Seit dem Frühjahr 2025 kursiert ein “Auslegungspapier” des AdUK, in dem mehrere Aspekte des TVE einseitig für die Arbeitgeberinnen interpretiert werden. Die Existenz dieses Papiers wurde vom Arbeitgeberverband zu Beginn sogar geleugnet-obwohl es uns vorlag. Abgestimmt oder geeint mit ver.di und unserer Tarifkommission ist es absolut nicht. Im Juni fanden Gespräche statt zwischen dem Arbeitgeberverband AdUK bzw. einigen uns unbekannten “Auslegungsbeauftragten” der Unikliniken (Juristinnen und Juristen, Stabsstellen, Zeitmanagement…) und unseren Kolleginnen und Kollegen der Standorte, die an den Verhandlungen teilgenommen hatten und nun in der Arbeitsgruppe zur Etablierung des IT-Tools für Modell 1 des TV-E zuständig sind. Einigung? Weit gefehlt. Die Entsandten des AdUK brachten wieder gänzlich neue Interpretationen ins Spiel, die absolut inakzeptabel waren und dem Tenor der Verhandlungen von 2021/22 total entgegenstehen. Strittig war:
- Untertägiges krankmelden
- Clustererwerb der Mitarbeitenden
- Minutenanrechnung
- Übergabezeiten
- Und noch einiges mehr
An vielen Stellen wurde keine Einigung erzielt, wir konnten in knapp sechs Stunden noch nicht mal alle Themen auf den Tisch legen. Mehrfach forderten wir die Teilnehmenden der AdUK-Gruppe auf, ihre Verstöße gegen geltendes Tarifrecht zu beenden. Dazu gab es keine Bereitschaft. Die Vertreterinnen und Vertreter nahmen die erheblichen Streitigkeiten mit in ihre Tarifkommission. Nach unserem Wissen fand diese Sitzung noch nicht statt- es ist schließlich Sommer- und Urlaubszeit, auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber…
3. EvKo Teil 1
Aufgrund dieses Gespräches, welches ja noch nicht von den entscheidenden Personen des AdUK betrachtet wurde, fand die erste Sitzung der Evaluierungskommission am UKA statt. Die Ansetzung von nur einer Stunde Gesprächszeit war überaus knapp bemessen, zumal wir uns in der Tat nur 2x/Jahr treffen- dies ist zwar so vereinbart im Tariftext, jedoch legen andere Standorte da deutlich mehr Wert auf Zusammenarbeit und treffen sich häufiger, um Probleme zu besprechen und zu bereinigen. Nun denn. Aufgrund der Tatsache, dass der AdUK erst noch einmal beraten muss nach unserem letzten Konfliktgespräch, konnten wir einige Themen nur ansprechen, die Auslegungsinterpretation des UKA kritisieren, und konnten nur einige wenige Punkte besprechen und einigen (z.B. Erfassung der EKTs im AWR, Änderungen einiger Stations-Eingruppierungen). Und schon war die Stunde vorbei… Fortsetzung folgt am 8.8.2025, wir werden berichten.
Fest steht also, dass an vielen Stellen massive Diskrepanzen bestehen zwischen uns und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wir fordern den AdUK und den Vorstand des UKA auf, endlich den Tariftext wie vereinbart umzusetzen.
In Kürze wird es dazu ein detailliertes Flugblatt der Gewerkschaft ver.di geben.
Wir überprüfen derzeit Dienstpläne, um vor allem den Fokus auf die Anrechnung der Übergabezeiten sowie das untertägige Krank zu legen. Bitte meldet Euch bei uns, wenn Ihr Fehler und Unstimmigkeiten wahrnehmt.
Kämpfen wir gemeinsam weiter für die tarifrechtliche Umsetzung des TV-E!
Für die Evaluierungskommission und die Tarifkommission am UKA
Leyla Demir (als Ersatzmitglied für Nils Schmidt), Thomas von Thenen, Dagmar Holste

