TV-E Entlastungstage bei Teilzeit Teil II

Auf die Klarstellung zu den Entlastungstagen bei Teilzeit antwortete der Arbeitgeber recht schnell im Intranet. Es wurden Berechnungen vorgestellt, die nichts mit dem TV-E zu tun haben. Man sprach sogar von „Gerechtigkeit“; das Gegenteil ist der Fall. Teilzeitbeschäftigte werden durch die Berechnungen benachteiligt.

Hier unsere Antwort darauf:
„Fakten 

  1. Wer in einer unterbesetzten Schicht arbeitet, erhält einen Belastungspunkt.
  2. Belastungspunkte werden zusammengerechnet, nicht „hochgerechnet“
  3. Sieben Punkte ergeben einen Entlastungstag.
  4. Die Wochenarbeitszeit spielt keine Rolle. 

Der Tarifvertragstext ist eindeutig: “Die maximale Anzahl von erreichbaren Entlastungstagen beträgt für jede:n Beschäftigte:n im ersten Jahr der Umsetzungsphase 11 Tage.” Die Berechnungsmethode der Dienststelle, die als Grundlage für Zusatzurlaubstage im TV-L angeführt wird, hat mit dem TV-E überhaupt nichts zu tun. Hier werden Äpfel mit Birnen vermischt. Es wird eine willkürliche Berechnung vorgenommen, die durch keine Silbe im TV-E herzuleiten ist. 

Teilzeitbeschäftigte sind genauso durch Unterbesetzung belastet wie Vollzeitbeschäftigte. Hier erschafft das Uniklinikum eine Ungerechtigkeit gegenüber Teilzeitbeschäftigten. 

Wir haben dazu die Abteilung Tarifpolitik von ver.di hinzugezogen und erhielten folgende Antwort: 
„Die Auslegung widerspricht dem Tarifwortlaut und ist daher unzulässig. Der Tarifwortlaut in § 3 Ziffer 4 Satz 3 regelt eindeutig, dass Entlastungstage in ganzen Tagen wie Freizeitausgleich gewährt werden. Der Verweis auf das Urlaubsrecht ist unzulässig. § 24 Abs. 2 TV-L findet keine Anwendung, da im TVE ausdrücklich per Tarifvertrag klargestellt wird, dass die Tage in ganzen Tagen zu gewähren sind. Eine Regelung zur anteiligen Kürzung bei Teilzeit ist nicht enthalten. Im Übrigen haben die Arbeitgeber während der Tarifverhandlungen ausdrücklich die von ver.di geforderte Anwendung des Urlaubsrechtes für die Entlastungstage abgelehnt.“ 

ver.di weiter dazu: 

“Darüber hinaus bezieht sich § 24 Abs. 2 TV-L nur auf das Tabellenentgelt und Entgeltbestandteile. Einen Verstoß gegen das TzBfG und AGG sehe ich (Verfasser, Abteilung TaPo ver.di) nicht, denn die Beschäftigten erhalten ja für die jeweiligen Tage weniger Entgelt (nämlich nur zeitanteilig entsprechend des Teilzeitgrades). Es ist immer wieder dieselbe Machart. Das Problem wurde in keinem Gespräch je benannt und jetzt setzen sie es einfach tarifwidrig um.” 

Wenn der Arbeitgeber weniger Entlastungstage gewährt, dann empfehle ich (siehe oben) die entsprechende Geltendmachung des erhöhten Anspruchs.” 

Wir bereiten für Euch entsprechend angepasste Geltendmachungen vor und werden sie Euch hier zur Verfügung stellen. 

Solltet Ihr erste „Rückforderungen“ von bereits gewährten Entlastungstagen erhalten, so meldet Euch bitte umgehend bei uns. 

Eure Evaluierungskommission: Thomas von Thenen, Nils Schmidt, Dagmar Holste

TV-E: angebliche Deckelung der Entlastungstage bei Teilzeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Am 23.12.2025 erreichte eine E-Mail die Leitungen der Stationen sowie den Personalrat. Zu diesem überaus interessanten Zeitpunkt wurde seitens der Dienststelle mitgeteilt, dass Teilzeit-Beschäftigte nicht bis zu 11 Entlastungstage für 2025 (!) erarbeitet haben könnten und eventuell zu viel erteilte Entlastungstage zurückgefordert werden könnten.

Dies stellt erneut einen krassen Bruch des Tariftextes dar! 
An keiner Stelle des TV-E lässt sich eine angepasste Deckelung bei Teilzeitbeschäftigung finden. 
Wir sind wirklich empört über diese willkürliche Interpretation eines bindenden Tariftextes und haben seitens der Evaluierungskommission bereits die Gewerkschaft ver.di und die Abteilung Tarifpolitik informiert. Auch dort herrscht Fassungslosigkeit.

Aus dem Tariftext TV-E § 3:
„5. Die maximale Anzahl von erreichbaren Entlastungstagen beträgt für jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten: 

 a) im ersten Jahr (=2025, Anm. d. Red.) der Umsetzungsphase 11 Tage
 b) im zweiten Jahr der Umsetzungsphase 14 Tage
 c) im dritten Jahr der Umsetzungsphase 18 Tage“

Es haben sich schon viele Kolleginnen und Kollegen bei uns gemeldet. Solltet Ihr, auf welche Art auch immer, eine Aufforderung zu einer „Rückerstattung“ erhalten, informiert uns bitte umgehend. Wir werden gebündelt dagegen vorgehen.

Eure Evaluierungskommission 

Update TV-E 12/2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 04.12.2025 hat die Evaluierungskommission (EvKo) zum TV-E zum zweiten Mal in diesem Jahr getagt. Dort wird die Umsetzung des TV-E bewertet, besprochen und versucht, Probleme zu beheben.

Wir bringen euch auf den neuesten Stand.

Allgemeines

Bereits seit Mitte des Jahres wird an einer zweiten Dienstvereinbarung gearbeitet. Darin werden Anpassungen vorgenommen, wenn sich an der Bereichsklassifizierung von Stationen etwas geändert hat. Wir hoffen, die Einigungen in dieser Dienstvereinbarung zeitnah unterzeichnen zu können.

Modell 1

  • Kindernotaufnahme: 
    Die Pflegedirektion sagt, wir haben am UKA keine, jedenfalls nicht so wie es im TV-E gemeint war. Bei uns würden außerhalb der Öffnungszeiten der Poliklinik nach 16 Uhr Patient*innen aufgenommen. Angedacht sei jedoch, nach dem Wechsel des Chefs eine gute Lösung zu finden und die notfallmäßige Aufnahme von Kindern in die allgemeine Notaufnahme zu integrieren.
     
  • Transparenz bei der Anerkennung von Belastungssituationen:
    Nach dem 15. des Folgemonats verschwinden manchmal Belastungspunkte, ohne dass die Beschäftigten den Grund dafür ersehen können. Nur die Stationsleitungen können noch in ihren Programmen die Belegung/ Besetzung erkennen. In der der EvKo gab es Konsens darüber, dass die Leitungen hier zunächst die Aufgabe haben, den Beschäftigten die Situationen transparent darzulegen. Wird keine Klarheit oder Einigung erzielt, wendet Ihr euch bitte an das Zeitmanagement mit uns im CC.
     
  • Die Statistik der Personalfluktuation haben wir angefordert. Im letzten Jahr hielten sich in Pflegebereichen Einstellungen und Austritte annähernd die Waage, so dass die angespannte Personalsituation nahezu gleichblieb.
     
  • A-OP: 
    Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln erhielten die Beschäftigten des ambulanten OP im Jahr 2023 pauschale Entlastungstage. Dies muss auch für das Jahr 2024 gelten, aber das wird von der Dienststelle bestritten. Eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs raten wir dringend noch bis zum Jahresende an, damit der Anspruch nicht verfällt.

Modell 2

  • In der Radiologie ist der geforderte Stellenaufbau im Vergleich zu den gestiegenen Fallzahlen nicht gelungen- die Beschäftigten erhalten Entlastungstage.
  • Im Patientenservice wird der geforderte Stellenaufbau nicht erreicht- die Beschäftigten erhalten Entlastungstage.
  • In der BKT ist sowohl ein Aufbau der Gruppen als auch Personalaufbau geplant- gemäß TV-E und KIBIZ wird dieser Aufbau jedoch nicht erreicht. Die Beschäftigten -nicht die Kinder- erhalten Entlastungstage.

Modell 3

Hier läuft alles nach Plan, die Beschäftigten erhalten pauschal drei Entlastungstage.

Modell 4

Hier geht es um das Erreichen des vorgesehenen Stellenaufbaus. Wird er erreicht, entfallen die drei pauschalen Entlastungstage.

  • LDZ: nicht erreicht – Entlastungstage
  • Ambulanz ITA: nicht erreicht – Entlastungstage
  • CIO Krebsregister: nicht erreicht – Entlastungstage
     
  • Ambulanz Neurologie: erreicht – keine Entlastungstage
  • Ambulanz Physiotherapie: erreicht – keine Entlastungstage
  • Ambulanz Urologie: erreicht – keine Entlastungstage

Auszubildende

  • Die 3 Selbstlerntage für nicht dokumentierbare Praxisanleitung müssen bis Ende des Jahres genommen werden, da sie sonst verfallen!
  • Die Ausarbeitung eines Konzeptes für die Orientierungszeiten sind in Arbeit und sollen mit der zukünftigen Pflegedirektorin finalisiert werden. Die Dienststelle betonte, dass dies ein weiterer Schritt in Richtung “exzellentem Ausbildungszentrum” sein wird.
  • Wir forderten Informationen zum Lehrkräfte-Auszubildenden-Verhältnis. Diese werden uns noch übermittelt.

Den nächsten Termin vereinbaren wir für Mai/ Juni 2026. Wenn bis dahin noch Unklarheiten auftreten, dokumentiert es bitte für Euch und meldet Euch bei Euren Leitungen und dann bei uns!

Update TV-E Juli 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir halten Euch auf dem Laufenden zum aktuellen Stand der Umsetzung des TVE:


1. Klage vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich!

Den Kolleginnen und Kollegen im AOP wurden die pauschalen Entlastungstage des TV-E für 2023 aberkannt. Sie schrieben daraufhin mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di Geltendmachungen, die jedoch vom Arbeitgeber abgelehnt wurden- obwohl sie, noch nebenbei bemerkt, bereits im genehmigten Dienstplan standen. Eine Kollegin aus dem AOP, die in Teilzeit arbeitet, erklärte sich daraufhin bereit, eine Musterklage mit ver.di zu führen- das bedeutet, dass ihr Fall exemplarisch für alle Mitarbeitenden der AOPs an allen Standorten gilt. So kamen es zu einem gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Aachen am 21.3.2024. Dieses entschied in erster Instanz zugunsten der Arbeitgeberin. Jedoch ließen sich die Kollegin und ver.di nicht beirren, gingen in Berufung und zogen weiter vor das Landesarbeitsgericht Köln. Dort wurde am 11.7.2025 geurteilt: “ Es wird festgestellt, dass der Klägerin (= die Kollegin aus dem AOP) die Gewährung von drei Entlastungstagen…. durch die Beklagte (= UKA, Arbeitgeberin) zusteht.” (Aktenzeichen: LAG Köln 10 SLa184/24)

Nun steht also endlich den Kolleginnen und Kollegen des AOP für 2023 die korrekte Auslegung des TV-E zu- was für ein langer Kampf. Wir gratulieren der Kollegin zu ihrem Durchhaltevermögen und freuen uns mit den Kolleginnen und Kollegen des AOP.

Wir verweisen hier an dieser Stelle schon einmal auf die Wichtigkeit von Geltendmachungen! (siehe unten im PR-Ticker 10/2024: Entlastungstage TV-E für 2024)


2. Eskalation zwischen Abteilung Tarifpolitik ver.di und dem AdUK

Seit dem Frühjahr 2025 kursiert ein “Auslegungspapier” des AdUK, in dem mehrere Aspekte des TVE einseitig für die Arbeitgeberinnen interpretiert werden. Die Existenz dieses Papiers wurde vom Arbeitgeberverband zu Beginn sogar geleugnet-obwohl es uns vorlag. Abgestimmt oder geeint mit ver.di und unserer Tarifkommission ist es absolut nicht. Im Juni fanden Gespräche statt zwischen dem Arbeitgeberverband AdUK bzw. einigen uns unbekannten “Auslegungsbeauftragten” der Unikliniken (Juristinnen und Juristen, Stabsstellen, Zeitmanagement…)  und unseren Kolleginnen und Kollegen der Standorte, die an den Verhandlungen teilgenommen hatten und nun in der Arbeitsgruppe zur Etablierung des IT-Tools für Modell 1 des TV-E zuständig sind. Einigung? Weit gefehlt. Die Entsandten des  AdUK brachten wieder gänzlich neue Interpretationen ins Spiel, die absolut inakzeptabel waren und dem Tenor der Verhandlungen von 2021/22 total entgegenstehen. Strittig war:

  • Untertägiges krankmelden
  • Clustererwerb der Mitarbeitenden
  • Minutenanrechnung
  • Übergabezeiten
  • Und noch einiges mehr

An vielen Stellen wurde keine Einigung erzielt, wir konnten in knapp sechs Stunden noch nicht mal alle Themen auf den Tisch legen. Mehrfach forderten wir die Teilnehmenden der AdUK-Gruppe auf, ihre Verstöße gegen geltendes Tarifrecht zu beenden. Dazu gab es keine Bereitschaft. Die Vertreterinnen und Vertreter nahmen die erheblichen Streitigkeiten mit in ihre Tarifkommission. Nach unserem Wissen fand diese Sitzung noch nicht statt- es ist schließlich Sommer- und Urlaubszeit, auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber…


3. EvKo Teil 1

Aufgrund dieses Gespräches, welches ja noch nicht von den entscheidenden Personen des AdUK betrachtet wurde, fand die erste Sitzung der Evaluierungskommission am UKA statt. Die Ansetzung von nur einer Stunde Gesprächszeit war überaus knapp bemessen, zumal wir uns in der Tat nur 2x/Jahr treffen- dies ist zwar so vereinbart im Tariftext, jedoch legen andere Standorte da deutlich mehr Wert auf Zusammenarbeit und treffen sich häufiger, um Probleme zu besprechen und zu bereinigen. Nun denn. Aufgrund der Tatsache, dass der AdUK erst noch einmal beraten muss nach unserem letzten Konfliktgespräch, konnten wir einige Themen nur ansprechen, die Auslegungsinterpretation des UKA kritisieren, und konnten nur einige wenige Punkte besprechen und einigen (z.B. Erfassung der EKTs im AWR, Änderungen einiger Stations-Eingruppierungen). Und schon war die Stunde vorbei… Fortsetzung folgt am 8.8.2025, wir werden berichten.

Fest steht also, dass an vielen Stellen massive Diskrepanzen bestehen zwischen uns und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wir fordern den AdUK und den Vorstand des UKA auf, endlich den Tariftext wie vereinbart umzusetzen.

In Kürze wird es dazu ein detailliertes Flugblatt der Gewerkschaft ver.di geben.

Wir überprüfen derzeit Dienstpläne, um vor allem den Fokus auf die Anrechnung der Übergabezeiten sowie das untertägige Krank zu legen. Bitte meldet Euch bei uns, wenn Ihr Fehler und Unstimmigkeiten wahrnehmt.

Kämpfen wir gemeinsam weiter für die tarifrechtliche Umsetzung des TV-E!

Für die Evaluierungskommission und die Tarifkommission am UKA
Leyla Demir (als Ersatzmitglied für Nils Schmidt), Thomas von Thenen, Dagmar Holste

Update TV-E Mai 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist Zeit für ein Update. Nach unserem letzten Ticker zum TV-E ist so einiges passiert, deshalb der Reihe nach:

  • Die Informationen aus dem letzten Personalratsticker zum TV-E haben für einigen Aufruhr gesorgt, den wir hier transparent darstellen wollen. Zunächst haben drei Stationsleitungen zu den Aussagen Stellung bezogen und sich gegen einen ”Generalverdacht” gewehrt, unter den sie gestellt worden seien. Hier möchten wir klarstellen, dass wir von “einigen” oder “manchen” Leitungen gesprochen haben, und niemals von allen. Generalverdacht und Sippenhaft lehnen wir ab. Wir haben dies mit den drei Leitungen kommuniziert und konnten den Punkt hoffentlich bereinigen. Des weiteren melden sich immer noch Kolleginnen und Kollegen, die Fragen und Unklarheiten haben. Diese neuen und alten Fragen haben wir mitgenommen in
  • die Besprechung mit den Kollegen von GB-P7, Zeitmanagement. Für die bessere Übersicht hier eine kurze Darstellung:

In der E-Learning-Plattform ILIAS gibt es Videos und Material zum TV-E, alle Kolleginnen und Kollegen sollen sich dort schulen und werden über die Stationsleitungen (SL) fortlaufend informiert. Fragen sollen erst an SL gerichtet werden, dann an P7.

Hinweis: Dokumente & Videos in ILIAS etwas versteckt: Dateipfad “Magazin” -> “Baumansicht” -> “Recht / Personal” -> “Breitenbach/ RLDatix für Dienstplaner”
Unten auf der Seite sind dann die Dokumente & Videos

Als erstes offene Fragen, die wir von Euch bekommen haben:

  • Patient*innentransporte (gefragt von den Intensivstationen) haben keinen Einfluss auf die Ratio
  • im Zwischendienst der Anästhesie am Wochenende können Belastungssituationen generiert werden (muss händisch von der SL eingetragen werden)
  • geleistete Überstunden dürfen von den SL nicht gestrichen werden!
  • Wenn Überstunden gemacht und dokumentiert werden, werden sie dem Folgedienst zugerechnet, der dann keine Punkte generiert- das ist nicht korrekt!
  • die Fragen des AOP werden gesondert geklärt! Wir kommen zu euch!
  • für schwangere Kolleginnen existiert leider keine gesonderte Regelung

Dann das Positive:

  • die Einsicht in RLDatix (vorher Breitenbach) funktioniert
  • die Art der Belastungssituation wird hinterlegt
  • die zeitliche Listung der entstandenen Punkte scheint zu funktionieren (Umwandlung nach Entstehungszeitpunkt)
  • “Leitungsdienste” können hinterlegt werden. Wenn SL und sSL auf Station/ am Bett mitarbeiten, können sie Belastungssituationen generieren und werden auf die Ratio voll angerechnet. Wenn allerdings ein Leitungsdienst hinterlegt ist, können für SL keine Belastungssituationen generiert werden.
  • Messzeitpunkte stimmen für die Erfassung der Patientinnen und Patienten (12/18/23.59Uhr)
  • Die Umsetzung für Bereich Azubis und Praxisanleitung ist noch in Arbeit und wird von uns begleitet.

Nun zum strittigen Part:

  • die Umrechnung der Arbeitszeit in Pflegeminuten und die daraus resultierende Abkehr von der schichtgenauen Belastungserfassung
  • die Erstellung von einheitlichen Schichtzeitfenstern für das ganze Haus (FD: 6:00 – 14:00 Uhr, SD: 14:00 – 22:00 Uhr, ND: 22:00 – 06:00 Uhr)
  • die Anrechnung von Überstunden auf den Folgedienst
  • das Streichen von Überstunden
  • die Anrechnung von Rüst- und Wegezeiten sowie Übergaben
  • die volle Anrechnung, wenn Kolleginnen und Kollegen “untertägig” aus dem Dienst krank nach Hause gehen
  • die Aufteilung der geleisteten Arbeitszeit bei Zwischendiensten und anteilige Anrechnung in jedem Dienst
  • Bei Zwischendiensten können Beschäftigte nur Belastungssituationen in der Schicht generieren, in der sie überwiegend anwesend waren
  • nur eine Belastungssituation pro Schicht
  • die Zuordnung zu einem oder mehreren Clustern
  • Am nächsten Tag fand eine Besprechung der Arbeitsgruppe “IT tool” mit den Verantwortlichen der Abteilung Tarifpolitik von ver.di statt. Alle UKs waren vertreten, um von ihren Erfolgen, Fragen und Problemen zu berichten, die dann mit dem Arbeitgeberverband der Unikliniken (AdUK) bald bearbeitet werden

    Besonders die Umrechnung in Pflegeminuten sowie den Umgang mit Überstunden und Übergaben hier am UKA sehen die Experten von ver.di genauso wie wir: dies ist ein eklatanter Tarifbruch! Der Tariftext wird hier frei von einer schichtgenauen in eine minutengenaue Berechnung der Ratios umgedeutet. Das darf so nicht weitergehen!

    Eine ähnliche “Interpretation” des TV-E findet so auch am UK Münster statt. Alle anderen Standorte (Bonn, Köln, Düsseldorf, Essen) messen die Besetzungszahl zu den im Text vereinbarten Zeiten und rechnen nur den Zwischendienst anteilig – wie es eben im Tariftext steht.

    In der Arbeitsgruppe haben wir im Verlauf dann anschließend alle (72) strittigen Punkte besprochen, die uns NRW-weit vorlagen. Diese und alle weiteren Punkte, die in der Besprechung durch die Expertinnen und Experten der Standorte erarbeitet wurden, werden dem AdUK nun zeitnah vorgelegt, damit diese bis zur nächsten Gesprächsrunde zwischen ihnen und ver.di an einer Klärung und Lösung gearbeitet werden kann.

Auch in der Landespersonalrätekonferenz konnten die verschiedenen Auslegungen an den UKs noch einmal besprochen werden. Auch hier herrschte Fassungslosigkeit über die Interpretationen in Münster und Aachen.

Natürlich fragt Ihr Euch jetzt, wie es denn nun weitergeht – Mühlen mahlen ja recht langsam. Wir raten Euch dringend, weiter mit Euren Leitungen im Gespräch zu bleiben, alles zu dokumentieren und Euch bei uns im PR zu melden, wenn es weiter zu Belastungssituationen kommt, die nicht ordnungsgemäß im System erfasst werden.

Tarifvertrag Entlastung (TV-E) Ein Jahr danach

 Nach 77 Tagen Streik konnten wir zusammen mit den Beschäftigten der fünf anderen Unikliniken in NRW am 19. Juli 2022 unseren Tarifvertrag Entlastung durchsetzen. Es war ein hartes Ringen, das viel Kraft gekostet hat.

Gleichzeitig haben sich viele Kolleg*innen und Bereiche bei uns im Haus und über die Grenzen der Unikliniken miteinander vernetzt und sich gemeinsam für ihre Interessen eingesetzt. Das hat viel Kraft zurückgegeben.

Umsetzung im Kriechtempo

Klar: Es ist noch längst nicht alles geklärt, und die ersten Monate dachten viele von uns, dass sich gar nichts verbessert hat. Aber jetzt sind in etlichen Bereichen schon die ersten Entlastungstage genommen worden, und es hat schon erste Ausschreibungen für Stellen gegeben, die wir erstreikt haben.

Im Herbst geht´s ums Geld!

Unabhängig davon steht die nächste Auseinandersetzung schon vor der Tür: Am 30. September läuft der Tarifvertrag (TV-L) aus, der unsere Bezahlung regelt. Dementsprechend wird dann wieder über unsere Löhne verhandelt.

Wir ahnen schon: Geschenkt gibt’s mal wieder nichts. Unseren Kolleg*innen beim Bund und in den Kommunen (TVÖD) haben Regierung und Arbeitgeber im Frühjahr jedenfalls erzählt, für sie sei mal wieder kein Geld da. Mit den gestiegenen Preisen brauchen wir mehrere hundert Euro allein, um die Preissteigerungen auszugleichen. Dann hätten wir aber noch kein wirkliches Plus gemacht. Erfolgreich waren unsere Kolleg*innen in den kommunalen Krankenhäusern nur, weil die Beteiligung an Warnstreiktagen deutlich höher war als in den letzten Jahrzehnten.

70.000 Menschen haben sich seit Januar neu in ver.di organisiert. Wenn jemand darin erfahren ist, sich zu wehren, dann wir in den Unikliniken in NRW. Die Streikerfahrung der letzten Jahre ist eine gute Vorbereitung auf die bestimmt heftige Auseinandersetzung in der kommenden Tarifrunde.

Feiern muss erlaubt sein

In der Woche ab dem 17.7. jährt sich zum ersten Mal die Unterzeichnung des Tarifvertrags und das Ende des Streiks. ver.di wird dazu für NRW an allen Standorten eine Pressemitteilung herausgeben, um den Blick der Öffentlichkeit auf die Erfolge, aber auch die Schwierigkeiten zu richten, die uns jetzt begegnen. 

Wir hier in Aachen feiern den Tag auf dem Vorplatz mit anderen Kolleg*innen der UKs, die uns besuchen und unterstützen. Wir werden uns gemeinsam auf den Weg machen zu Euch in Euren Bereichen und Stationen. Oder kommt doch mal raus, wenn Ihr Fragen habt, und lasst uns ins Gespräch kommen. Es gibt natürlich Käsebrötchen! Wir freuen uns auf Euch.

Höchstens vier Wochen-der Film

Am Morgen des vierten Mai traten alle Unikliniken in Nordrhein-Westfalen in den Streik. Es sollte der größte werden, den das Deutsche Gesundheitssystem bisher gesehen hatte. Wie konnte es nur so weit kommen?
Seit den 90ern wurde unser Gesundheitssystem Stück für Stück kommerzialisiert – um Kosten zu sparen. Es wurden immer kränkere Patienten behandelt und immer mehr Aufgaben landeten bei immer weniger Beschäftigten. Und immer mehr verlassen den Beruf. Doch anstatt zu kündigen oder die schlechten Bedingungen weiter hinzunehmen haben sich die Beschäftigten der Unikliniken NRWs dazu entschieden um ihre Berufe zu kämpfen. Und damit um den Erhalt unseres Gesundheitssystems. Ihre Forderung ist simpel; Entlastung. Genug Zeit um ihren Job richtig zu machen. Genug Zeit, um keinen Burnout zu bekommen.
Die Doku begleitet die Beschäftigten der Kliniken, die Krankenschwestern und Pfleger durch die Höhen und Tiefen, die Gerichtsprozesse und Landtagsbeschlüsse und die komplizierten letzten Tage des Streiks für den Tarifvertrag Entlastung.
Aber was denkt ihr, was können wir dem Personalmangel im Gesundheitssystem am besten entgegensetzen? Schreibt eure gedanken gerne in die Kommentare!

Credits: Kamera, Schnitt & Regie: Jonas Alter
Co-Autor: Hubertus Koch
Redaktionelle Unterstützung: René Ewald

Vielen Dank an Lidia Polito und Justus Friedrich für die Unterstützung bei der technischen Umsetzung. Und Danke an Maja Meiners und Ben Bode für das detaillierte Feedback! Anfragen und Ähnliches am besten über Twitter: https://twitter.com/ohTommy6