…bevor es überhaupt Beitragsbescheide gibt! Es liegt ein offizielles Schreiben der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen vor. Adressiert ist es an alle Vollstreckungsbehörden der Gemeinden in NRW.

Datum: 29.01.2026. Hinweis: Das Schreiben liegt derzeit als fotografierte Fassung (Screenshot aus einem öffentlich zugänglichen Video) vor. Der Wortlaut wurde daraus übernommen.
Vorabinformation zur Vollstreckung von Mitgliedsbeiträgen der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen wurde im Dezember 2022 als berufsständische Kammer der professionell Pflegenden errichtet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen (HeilBerG NRW) übertragenen gesetzlichen Aufgaben wahr.
Ab dem Beitragsjahr 2026 erhebt die Pflegekammer NRW gemäß § 6 Abs. 4 HeilBerG NRW erstmals Mitgliedsbeiträge. Grundlage ist die von der Kammerversammlung 2025 beschlossene und ministeriell genehmigte Beitragsordnung. Der jährliche Beitrag beträgt einheitlich 20 Euro je Mitglied; insgesamt ist von rund 250.000 Beitragsbescheiden auszugehen. Der Versand erfolgt gestaffelt in mehreren Wellen im Zeitraum Februar bis Juli 2026.
Werden Beitragsbescheide nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht beglichen und liegen keine Zahlungshindernisse vor, werden offene Forderungen nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsrechts des Landes Nordrhein-Westfalen an die zuständigen Vollstreckungsbehörden abgegeben.
Die ersten Vollstreckungsersuchen sind ab Juni 2026 vorgesehen, nachdem die ersten Bescheide bestandskräftig geworden sind. Für Beitragsbescheide ist ein Widerspruchsverfahren vorgesehen, das zunächst durchgeführt wird; eine Vollstreckung behalten wir uns auch im Falle anschließender gerichtlicher Verfahren vor.
Bei einem geringen Jahresbeitrag ist die Pflegekammer NRW zur gleichmäßigen und rechtmäßigen Beitragserhebung verpflichtet und auf die konsequente Durchsetzung der Forderungen angewiesen. Da es sich um die erstmalige Beitragserhebung handelt, kann es insbesondere in der Anfangsphase zu einer erhöhten Zahl von Vollstreckungsverfahren kommen.
Vor diesem Hintergrund informieren wir Sie frühzeitig und bitten – auch mit Blick auf unsere Haushaltsplanung – um eine kurze Rückmeldung, sofern aus Ihrer Sicht Bedenken bestehen oder Hinweise zur praktischen Durchführung der Vollstreckung zu berücksichtigen sind. Für einen fachlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Pflegekammer Nordrhein-Westfalen“
Einordnung dieses Schreibens (Quelle: „Nein zur NRW Pflegekammer ! Facebook-Gruppe)
Einordnung: Warum dieses Schreiben so gravierend ist
Zum Zeitpunkt dieses Schreibens liegt bei keinem einzigen Mitglied ein Beitragsbescheid vor.
Es gibt:
keine Zahlungsaufforderung
keinen Zahlungsverzug
keinen Einzelfall, der eine Vollstreckung rechtfertigen würde
Und trotzdem schreibt die Pflegekammer vorsorglich alle Vollstreckungsbehörden in NRW an.
Die Kammer geht offenkundig davon aus, dass es von Beginn an zu massenhaftem Nichtzahlen kommt.
Das steht nicht zwischen den Zeilen – es steht ausdrücklich im Text:
„… erhöhte Zahl von Vollstreckungsverfahren …“
Vollstreckung wird hier nicht als Ausnahme, sondern als erwarteter Normalfall eingeplant.
Besonders brisant:
Die Kammer kündigt ausdrücklich an, auch bei Widerspruch und sogar bei anschließenden gerichtlichen Verfahren vollstrecken zu wollen. Das ist keine rechtliche Pflicht, sondern eine bewusste Entscheidung gegen Zurückhaltung und Deeskalation.
Ebenfalls hochproblematisch ist der Verweis auf die Haushaltsplanung. Das bedeutet:Einnahmen aus Beiträgen – inklusive Zwangsbeitreibung – werden vorab fest einkalkuliert, noch bevor überhaupt klar ist, wie viele Bescheide akzeptiert oder angefochten werden.
Vollstreckung wird damit faktisch Teil der Finanzplanung.
Der zentrale Widerspruch
Eine berufsständische Kammer lebt eigentlich von:
Akzeptanz
Beteiligung
Legitimation durch die eigene Berufsgruppe
Dieses Schreiben zeigt etwas anderes:
fehlende Akzeptanz wird einkalkuliert
Widerstand wird erwartet
Zwangsdurchsetzung wird vorbereitet
Vollstreckungsbehörden werden vor den Mitgliedern informiert
Fazit
Noch bevor das erste Mitglied überhaupt einen Beitragsbescheid gesehen hat, werden landesweit die Vollstreckungsbehörden auf eine hohe Zahl von Zwangsmaßnahmen vorbereitet.
Das ist:
kein Zeichen von Dialog
kein Zeichen von Mitnahme
kein Zeichen von beruflicher Selbstverwaltung auf Augenhöhe
sondern ein klarer Kurs auf Durchsetzung gegen die eigene Berufsgruppe.
Jede und jeder sollte dieses Schreiben kennen – und sich selbst fragen, ob das der Umgang ist, den man von einer Interessenvertretung der Pflege erwartet.








