Pflegekammer NRW bereitet Vollstreckung vor…

…bevor es überhaupt Beitragsbescheide gibt! Es liegt ein offizielles Schreiben der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen vor. Adressiert ist es an alle Vollstreckungsbehörden der Gemeinden in NRW.

Datum: 29.01.2026. Hinweis: Das Schreiben liegt derzeit als fotografierte Fassung (Screenshot aus einem öffentlich zugänglichen Video) vor. Der Wortlaut wurde daraus übernommen.

Vorabinformation zur Vollstreckung von Mitgliedsbeiträgen der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen wurde im Dezember 2022 als berufsständische Kammer der professionell Pflegenden errichtet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen (HeilBerG NRW) übertragenen gesetzlichen Aufgaben wahr.
Ab dem Beitragsjahr 2026 erhebt die Pflegekammer NRW gemäß § 6 Abs. 4 HeilBerG NRW erstmals Mitgliedsbeiträge. Grundlage ist die von der Kammerversammlung 2025 beschlossene und ministeriell genehmigte Beitragsordnung. Der jährliche Beitrag beträgt einheitlich 20 Euro je Mitglied; insgesamt ist von rund 250.000 Beitragsbescheiden auszugehen. Der Versand erfolgt gestaffelt in mehreren Wellen im Zeitraum Februar bis Juli 2026.
Werden Beitragsbescheide nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht beglichen und liegen keine Zahlungshindernisse vor, werden offene Forderungen nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsrechts des Landes Nordrhein-Westfalen an die zuständigen Vollstreckungsbehörden abgegeben.
Die ersten Vollstreckungsersuchen sind ab Juni 2026 vorgesehen, nachdem die ersten Bescheide bestandskräftig geworden sind. Für Beitragsbescheide ist ein Widerspruchsverfahren vorgesehen, das zunächst durchgeführt wird; eine Vollstreckung behalten wir uns auch im Falle anschließender gerichtlicher Verfahren vor.
Bei einem geringen Jahresbeitrag ist die Pflegekammer NRW zur gleichmäßigen und rechtmäßigen Beitragserhebung verpflichtet und auf die konsequente Durchsetzung der Forderungen angewiesen. Da es sich um die erstmalige Beitragserhebung handelt, kann es insbesondere in der Anfangsphase zu einer erhöhten Zahl von Vollstreckungsverfahren kommen.
Vor diesem Hintergrund informieren wir Sie frühzeitig und bitten – auch mit Blick auf unsere Haushaltsplanung – um eine kurze Rückmeldung, sofern aus Ihrer Sicht Bedenken bestehen oder Hinweise zur praktischen Durchführung der Vollstreckung zu berücksichtigen sind. Für einen fachlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Pflegekammer Nordrhein-Westfalen“

Einordnung dieses Schreibens (Quelle: „Nein zur NRW Pflegekammer ! Facebook-Gruppe)

🧠 Einordnung: Warum dieses Schreiben so gravierend ist

🔴 Zum Zeitpunkt dieses Schreibens liegt bei keinem einzigen Mitglied ein Beitragsbescheid vor.

Es gibt:

keine Zahlungsaufforderung
keinen Zahlungsverzug
keinen Einzelfall, der eine Vollstreckung rechtfertigen würde

Und trotzdem schreibt die Pflegekammer vorsorglich alle Vollstreckungsbehörden in NRW an.

🔴 Die Kammer geht offenkundig davon aus, dass es von Beginn an zu massenhaftem Nichtzahlen kommt.

Das steht nicht zwischen den Zeilen – es steht ausdrücklich im Text:

„… erhöhte Zahl von Vollstreckungsverfahren …“

Vollstreckung wird hier nicht als Ausnahme, sondern als erwarteter Normalfall eingeplant.

🔴 Besonders brisant:

Die Kammer kündigt ausdrücklich an, auch bei Widerspruch und sogar bei anschließenden gerichtlichen Verfahren vollstrecken zu wollen. Das ist keine rechtliche Pflicht, sondern eine bewusste Entscheidung gegen Zurückhaltung und Deeskalation.

🔴 Ebenfalls hochproblematisch ist der Verweis auf die Haushaltsplanung. Das bedeutet:Einnahmen aus Beiträgen – inklusive Zwangsbeitreibung – werden vorab fest einkalkuliert, noch bevor überhaupt klar ist, wie viele Bescheide akzeptiert oder angefochten werden.

Vollstreckung wird damit faktisch Teil der Finanzplanung.

❗ Der zentrale Widerspruch

Eine berufsständische Kammer lebt eigentlich von:
Akzeptanz
Beteiligung
Legitimation durch die eigene Berufsgruppe

Dieses Schreiben zeigt etwas anderes:
➡️ fehlende Akzeptanz wird einkalkuliert
➡️ Widerstand wird erwartet
➡️ Zwangsdurchsetzung wird vorbereitet
➡️ Vollstreckungsbehörden werden vor den Mitgliedern informiert

❗ Fazit

Noch bevor das erste Mitglied überhaupt einen Beitragsbescheid gesehen hat, werden landesweit die Vollstreckungsbehörden auf eine hohe Zahl von Zwangsmaßnahmen vorbereitet.

Das ist:
kein Zeichen von Dialog
kein Zeichen von Mitnahme
kein Zeichen von beruflicher Selbstverwaltung auf Augenhöhe

sondern ein klarer Kurs auf Durchsetzung gegen die eigene Berufsgruppe.

Jede und jeder sollte dieses Schreiben kennen – und sich selbst fragen, ob das der Umgang ist, den man von einer Interessenvertretung der Pflege erwartet.

Einladung zur Demonstration gegen die etablierte Pflegekammer NRW

Datum: 28.02.2026
Uhrzeit: 14:00–18:00 Uhr
Ort: Dortmund
(Genauer Start & Zielpunkt folgen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Unterstützer:innen,
sehr geehrte Politiker:innen und Gewerkschafter:innen,

wir laden euch herzlich zur Demonstration gegen die etablierte Pflegekammer NRW ein. Die Kammer wird uns als Fortschritt verkauft – doch in Wahrheit hat sie sich zu einem Kontroll- und Sanktionsorgan über die eigene Berufsgruppe entwickelt. Statt tatsächliche Verbesserungen für die Pflege zu schaffen, verschlingt sie erhebliche Mittel, ohne unsere Arbeitsbedingungen spürbar zu entlasten.

Warum wir auf die Straße gehen:

Wegsehen der politischen Entscheider.

Seit Jahren weisen Pflegefachpersonen, Gewerkschaften und Initiativen auf Überlastung, Personalmangel, Gefährdung der Patientensicherheit und zunehmende Deprofessionalisierung hin. Doch statt diese strukturellen Probleme anzugehen, flüchtet sich die Politik in Symbolmaßnahmen wie die Pflegekammer.
Statt eine gesetzliche Personalbemessung, faire Finanzierung, echte Mitspracherechte und Schutz vor Überlastung durchzusetzen, entscheiden sich politische Verantwortliche für ein Organ, das uns kontrolliert, aber unseren Arbeitsalltag nicht verbessert.
Diese bewusste Ignoranz gegenüber den Realitäten des Pflegeberufs ist einer der zentralen Gründe, warum wir demonstrieren.

Zwangsmitgliedschaft & Beitragsordnung:

Die Pflegekammer NRW verpflichtet alle examinierten Pflegekräfte – ungefragt und unabhängig vom individuellen Willen. Die Beitragsordnung belastet Pflegefachpersonen finanziell, erst geringfügig, in 2028 in voller Härte während viele ohnehin am Limit arbeiten.
Eine echte demokratische Kontrolle über Höhe oder Verwendung der Beiträge besteht kaum.

Kontrolle statt Unterstützung:

Die Kammer hat weitreichende Befugnisse zur Überprüfung, Kontrolle und Sanktionierung. Fachpflegende werden dadurch nicht gestärkt, sondern zusätzlichem Druck ausgesetzt, während die echten Probleme wie Personalmangel, Überlastung und fehlende Durchsetzungsmöglichkeiten gegenüber Arbeitgebern ungelöst bleiben- somit wird sich die Pflegequalität aufgrund mangelnder Organisationsstruktur nicht verbessern, sondern für die uns anvertrauten Menschen – eher im Chaos versinken.

Verschwendung von Steuergeldern:

Millionenschwere Steuermittel fließen in Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Strukturen der Kammer. Diese Gelder fehlen dort, wo sie dringend gebraucht würden: in der direkten Versorgung, der Ausbildung, der Personalentwicklung und bei Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Unsere Forderungen:

  • Rückbau/Umbau der Pflegekammer NRW und Ende der Zwangsmitgliedschaft!
  • Stopp der Steuerverschwendung und transparente Offenlegung aller Ausgaben.
  • Stärkung des Pflegeberufs durch echte Maßnahmen: gesetzliche Personalbemessung, faire Bezahlung, Entlastung und verbindliche Mitspracherechte gegenüber Arbeitgebern.
  • Unterstützung alternativer, basisorientierter Modelle, die Pflegefachpersonen wirklich vertreten, ohne Zwangsbeiträge, ohne Ordnungsrecht, ohne teure Bürokratie.

Kommt zur Demonstration!

Gemeinsam setzen wir ein klares Zeichen für eine Pflegepolitik, die uns stärkt – nicht kontrolliert.
Bringt Kolleg:innen, Freunde, Angehörige und eure Gewerkschaftsfahnen mit. Jede Stimme zählt.

Gemeinsam für eine starke, selbstbestimmte Pflege – ohne Pflegekammer!

Ort, Datum, Redeliste, Programm folgen.

Frohes Neues! (2026)

Kino – Stadtführung – Tarifrunde – Weihnachtsmarkt – Vernetzung –Bildungsarbeit- Spaß- Verbesserungen- Grillen – Krankenhausplanung – all das und noch einiges mehr haben wir im vergangenen Jahr auf die Beine gestellt. Das setzen wir fort.

2026 kann kommen! Mach mit!

Jeden 3. Montag in der Harscampstrasse 20 um 18.00 Uhr ist unser Treffen der ver.di-Betriebsgruppe.

Meld dich oder komm vorbei.

Zusammen geht mehr 

Alles Beste fürs neue Jahr.