Tarifvertrag Entlastung (TV-E) Ein Jahr danach

 Nach 77 Tagen Streik konnten wir zusammen mit den Beschäftigten der fünf anderen Unikliniken in NRW am 19. Juli 2022 unseren Tarifvertrag Entlastung durchsetzen. Es war ein hartes Ringen, das viel Kraft gekostet hat.

Gleichzeitig haben sich viele Kolleg*innen und Bereiche bei uns im Haus und über die Grenzen der Unikliniken miteinander vernetzt und sich gemeinsam für ihre Interessen eingesetzt. Das hat viel Kraft zurückgegeben.

Umsetzung im Kriechtempo

Klar: Es ist noch längst nicht alles geklärt, und die ersten Monate dachten viele von uns, dass sich gar nichts verbessert hat. Aber jetzt sind in etlichen Bereichen schon die ersten Entlastungstage genommen worden, und es hat schon erste Ausschreibungen für Stellen gegeben, die wir erstreikt haben.

Im Herbst geht´s ums Geld!

Unabhängig davon steht die nächste Auseinandersetzung schon vor der Tür: Am 30. September läuft der Tarifvertrag (TV-L) aus, der unsere Bezahlung regelt. Dementsprechend wird dann wieder über unsere Löhne verhandelt.

Wir ahnen schon: Geschenkt gibt’s mal wieder nichts. Unseren Kolleg*innen beim Bund und in den Kommunen (TVÖD) haben Regierung und Arbeitgeber im Frühjahr jedenfalls erzählt, für sie sei mal wieder kein Geld da. Mit den gestiegenen Preisen brauchen wir mehrere hundert Euro allein, um die Preissteigerungen auszugleichen. Dann hätten wir aber noch kein wirkliches Plus gemacht. Erfolgreich waren unsere Kolleg*innen in den kommunalen Krankenhäusern nur, weil die Beteiligung an Warnstreiktagen deutlich höher war als in den letzten Jahrzehnten.

70.000 Menschen haben sich seit Januar neu in ver.di organisiert. Wenn jemand darin erfahren ist, sich zu wehren, dann wir in den Unikliniken in NRW. Die Streikerfahrung der letzten Jahre ist eine gute Vorbereitung auf die bestimmt heftige Auseinandersetzung in der kommenden Tarifrunde.

Feiern muss erlaubt sein

In der Woche ab dem 17.7. jährt sich zum ersten Mal die Unterzeichnung des Tarifvertrags und das Ende des Streiks. ver.di wird dazu für NRW an allen Standorten eine Pressemitteilung herausgeben, um den Blick der Öffentlichkeit auf die Erfolge, aber auch die Schwierigkeiten zu richten, die uns jetzt begegnen. 

Wir hier in Aachen feiern den Tag auf dem Vorplatz mit anderen Kolleg*innen der UKs, die uns besuchen und unterstützen. Wir werden uns gemeinsam auf den Weg machen zu Euch in Euren Bereichen und Stationen. Oder kommt doch mal raus, wenn Ihr Fragen habt, und lasst uns ins Gespräch kommen. Es gibt natürlich Käsebrötchen! Wir freuen uns auf Euch.

VER.DI ZIEHT BILANZ: 

Jahrestag zum „Tarifvertrag Entlastung“ in NRW

Pressemitteilung vom 13.07.2023

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zieht mit den Beschäftigten an den Unikliniken nach einem Jahr der Tarifeinigung Bilanz, wie sich innerhalb des letzten Jahres die Umsetzung der tariflichen Regelungen zur Entlastung für die Beschäftigten gestaltet. Anlässlich des Jahrestages treffen sich in den nächsten Tagen die Aktivistinnen und Aktivisten. Die Kolleginnen und Kollegen wollen miteinander diskutieren, gemeinsam ihren Erfolg feiern, aber auch in die Vorbereitung der anstehenden Tarifrunde TV-L starten.

Menschenwürde und die Anerkennung der professionellen Arbeit in den Kliniken sowie die optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten standen und stehen bei unserer Auseinandersetzung für Entlastung im Vordergrund.

Dafür bedarf es mehr Personal und eines Ausgleichs der Belastung. Zukünftiges Personal braucht eine gute Ausbildung nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis. Es ging und geht weiterhin um die Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Arbeitsumfeld. „Es reicht nicht, wenn Politik und Arbeitgeber gebetsmühlenartig einen Fachkräftemangel beklagen und im Ausland auf die Suche gehen. Wir haben es in der Hand, Gesundheitsberufe durch gesunde Arbeitsbedingungen wieder attraktiv zu machen. Dann klappt es auch mit der Personaleinstellung“, so Susanne Hille, ver.di-Landesfachbereichsleiterin NRW. 

Die Tarifkommission entwickelte verschiedene Modelle für die unterschiedlichen Bereiche in den Kliniken, die die Beschäftigten im Klinikalltag entlasten sollen. Zudem steht die Dokumentation der geleisteten Mehrarbeit/der hohen Belastung in den Kliniken im Fokus.„Mit der Tarifeinigung für eine Entlastung der Beschäftigten ist die Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern bis heute nicht beendet. Die für die Umsetzung des Tarifvertrages benötigten Zahlen, Daten und Fakten werden von den Arbeitgebern gewöhnlich erst nach langen Auseinandersetzungen geliefert. Das zeigt, dass die Arbeitgeber die Forderung nach gesunden Arbeitsbedingungen und den daraus resultierenden Gewinn für Beschäftigte, Patient*innen und die Unikliniken immer noch nicht verstanden haben“, so Hille. 

ver.di und die sechs Universitätskliniken (Aachen, Köln, Bonn, Düsseldorf, Münster, Essen) brauchten 77 Streiktage (11 Wochen) und 25 Verhandlungstage, um sich am 19.07.2022 auf einen neuen Tarifvertrag „Entlastung“ (TV-E) in Nordrhein-Westfalen zu einigen. Der Tarifvertrag trat am 01.01.2023 in Kraft. Unter der Bewegung „Notruf NRW“ (Start: Januar 2022) folgten hunderte Kolleginnen und Kollegen an den sechs Unikliniken von Mai 2022 bis Juli 2022 den ver.di-Streikaufrufen zu Kundgebungen, Demonstrationen und Protestaktionen, um ihre Forderungen nach Entlastung des Klinikpersonals durchzusetzen. Die Landesregierung NRW schuf den rechtlichen Rahmen, damit die Beschäftigten weiterhin im Geltungsbereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) bleiben konnten.

Veranstaltungen:

Universitätsklinikum Aachen:

Montag,17.07.2022 wird es in der Zeit von 6 Uhr bis 15 Uhr vor dem Uni-Klinikum einen ver.di-Stand geben. Die ver.di-Betriebsgruppe wird Flyer zur Umsetzung des „TV-E NRW“ und zur anstehenden Tarifrunde TV-L verteilen. Im Klinikum wird die Betriebsgruppe an diesem Tag die Stationen besuchen, um mit den Beschäftigten ins Gespräch zu kommen. Essenstechnisch wird es zur Erinnerung an die Tarifauseinandersetzung Streuselkuchen und Käsebrötchen geben.

Ort: Uni-Klinikum Aachen, Pauwels Straße 30, 52074 Aachen (auf dem Vorplatz des Klinikums) 

Universitätsklinikum Bonn:

Freitag,21.07.2023 wird es ab 15 Uhr eine Infoveranstaltung zum „TV-E NRW“ geben und im Anschluss eine Feier

Ort: Uni-Klinikum Bonn, Venusberg-Campus 1 (am alten Streikposten, Gebäude 13), 53127 Bonn

Universitätsklinikum Düsseldorf:

Mittwoch,19.07.2023, zwischen 12 Uhr und 14 Uhr, ver.di-Vertrauensleute verteilen zum Jahrestag des „TV-E NRW“ Eis in allen Arbeitsbereichen.

Ort: Uni-Klinikum Düsseldorf, Moorenstraße 5, 40225 Düsseldorf  

Universitätsklinikum Essen:

Mittwoch,19.07.2023,12 Uhr Pressekonferenz „Stand der Umsetzung „TV-E NRW“ am Uni-Klinikum Essen. Anschließend Sommerfest mit vielen Fachgesprächen.

Ort: Uni-Klinikum Essen, Hufelandstraße 55, 45147 Essen, Haupteingang am Uni-Klinikum (ehemaliges Streikzelt)

Universitätsklinikum Köln:

Mittwoch,19.07.2023 wird es nach der ver.di-Betriebsgruppensitzung um 18 Uhr ein Grillfest auf dem Platz des ehemaligen Streikzeltes geben. Neben dem Rückblick auf das erste Jahr mit dem „TV-E NRW“, wird es erste Informationen zur anstehenden Tarifrunde TV-L geben.

Ort: Uni-Klinikum Köln, Joseph-Stelzmann-Str.20 (Platz des ehemaligen Streikzelt), 50931 Köln

Universitätsklinikum Münster:

Mittwoch,19.07.2023, ab 14 Uhr, Pool- und Grillparty, kreative Azubi-Aktion und um ca. 19 Uhr eine Filmvorführung

Ort: Uni-Klinikum Münster, Domagkstraße 14 (Wiese am Ehem. Standort der Streikzelte), 48149 Münster

V.i.S.d.P.:
Udo Milbret
ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
Karlstraße 123-127
40210 Düsseldorf
0211 61 824-110
0160 90 406 939

udo.milbret@verdi.de

Let´s talk about…Parkgebühren

1. Die Erhöhung der Parkgebühren ersetzt das Jobticket und finanziert das Deutschland-Ticket für die Beschäftigten.

Diese »Finanzierung« durch Parkgebühren besteht seit Beginn der Einführung von Parkgebühren, und war schon immer fragwürdig und ungerecht.

Als Maximalversorger der Region kommen wir Beschäftigte durchaus von weit her, um hier zu arbeiten. Aus entfernten Kreisen wie z.B. Hückelhoven oder Düren ist es für die Beschäftigten nicht möglich, auf das D-Ticket umzusteigen, um zur Arbeit zu gelangen. Außerdem ist die ÖPNV-Anbindung im Dreiländereck für unsere Nachbar*innen in Holland und Belgien mehr als dürftig. All diese Beschäftigten finanzieren über die erhöhten Parkgebühren damit das D-Ticket der Nah-Wohnenden. Diese Benachteiligung der Beschäftigten darf so nicht bestehen bleiben.

Durch den Wegfall des Jobtickets spart das UKA pro Beschäftigtem eine große Summe ein. Wieso müssen die Gebühren erhöht werden, wenn das Jobticket doch wegfällt?

2. Die »vergünstigte« Zeit für Parkgebühren zwischen 18.00 und 6.00Uhr

Wer profitiert denn von diesem Zeitraum? Niemand, weder im Schichtdienst, noch im Bereitschaftsdienst! 

Im Schichtdienst passen diese Zeiten auf kein Dienstzeitmodell

Die Kolleg*innen aus dem Nachtdienst werden nie vor 6.00 aus dem UKA kommen, um von diesem »vergünstigten« Zeitfenster zu profitieren.

Im Bereitschaftsdienst arbeiten die Kolleg*innen in der Anästhesie und dem OP 17 bis 24 Stunden am Stück im UKA- und sollen dann nochmal mehr bezahlen?

Und auch die Besucher*innen und Angehörigen kommen ganz sicher nicht in den Genuss der vergünstigten Zeit

3. Wochenenddienste

Wie werden diese abgerechnet?

4. Auszubildende

Welche Pläne gibt es für das Azubi-Ticket?

Bleibt dies bestehen? 

5. Abschaffung der Frauenparkplätze widerspricht der Struktur der Beschäftigten im Gesundheitswesen,wo mehr als 70% Frauen beschäftigt sind, die Mehrheit davon in Schicht-und Bereitschaftsdienst. Vor einigen Jahren gab es einen Frauenparkplatz direkt vor dem UK; im neu gebauten Parkhaus gibt es ganze 10 Frauenparkplätze!

Auf den Schildern des Parkleitsystems werden wir Beschäftigte an keiner Stelle erwähnt. Deutlicher kann die fehlende Wertschätzung wohl nicht klar gemacht werden.

Wir fordern eine gerechte Finanzierung des Deutschland-Tickets.

Wir fordern eine finanzielle Entlastung aller Beschäftigten.

JAV gewählt

Am 30.Juni war es soweit: die junge Uniklinik hat gesprochen. Es ging um nichts weniger als die Stimme aller Auszubildenden und jungen Mitarbeiter*innen bei der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Und die Antwort war eindeutig: 

11 Sitze für ver.di und 2 für den vdla. 

Somit haben wir als ver.di die Gelegenheit, uns bei allen Wähler*innen für ihr Vertrauen in uns zu revanchieren.

So viel sei vorab verraten – wir werden euch nicht enttäuschen. 

Vielen Dank für euer Vertrauen!

Kamera-Überwachung

 Was ist denn da los in den Treppenhäusern?

Bestimmt ist euch aufgefallen, dass in jedem Treppenhaus auf ungefähr jeder zweiten Etage plötzlich Kameras installiert worden sind, mit einem Hinweisschild, dass dieser Bereich nun videoüberwacht sei. 

Da stimmt doch was nicht, fragen viele zu Recht. 

Schaut mal genau hin in Euren Treppenhäusern, und ihr werdet es sehen: Diese Kameras sind nur Attrappen! Die Kabel hängen lose vor den Wänden. Die Hinweisschilder ziert noch nicht mal das UKA-Logo….

Die Verwunderung über den Sinn von diesen »Kameras«, die vermutlich der Abschreckung gegen Rauchen im Treppenhaus dienen sollen, schlägt bei uns um in Fassungslosigkeit. Wer hält uns Beschäftigte für so unklug, diesen fake nicht zu bemerken?

Wer in aller Welt hat sich das ausgedacht?
Wieviel hat diese vollkommen unsinnige Aktion im ganzen Haus gekostet?
Wer ist dafür verantwortlich?

Wir fordern Aufklärung durch den Vorstand  und den Personalrat!

Rückblick: Klage gegen den Streik abgewiesen

Damit nicht genug: Der Vorstand der Uniklinik Bonn ging gegen das Urteil des AG Bonn in Berufung und zog vor das LAG Köln. Aber auch dort gab es zwei Wochen später eine Niederlage. Nachfolgend die Pressemitteilung:

»Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln – Die Pressedezernentin –

Pressemitteilung 7/2022Berufung zurückgewiesen

Streikmaßnahmen am Uniklinikum Bonn zulässig

Die Streikmaßnahmen der Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Universitätsklinikum Bonn sind zulässig. Diese Entscheidung verkündete die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln am 1. Juli 2022 und wies damit die Berufung des Universitätsklinikums Bonn zurück.

Die ver.di fordert vom Arbeitgeberverband des Landes NRW den Abschluss eines „Tarifvertrags Entlastung“ und ruft die Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Bonn seit Anfang Mai 2022 zum Streik auf. Das Universitätsklinikum Bonn hält die Streikmaßnahmen für rechtswidrig, weil die Streikforderungen teilweise nicht hinreichend bestimmt und tariflich nicht regelbar seien. Der Streik verstoße zudem gegen die Friedenspflicht und sei in seinem Ausmaß unverhältnismäßig.

Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Widerruf des Streikaufrufs und zur Unterlassung weiterer Streikmaßnahmen hatte das Arbeitsgericht Bonn in erster Instanz mit Urteil vom 14.06.2022 zurückgewiesen (3 Ga 14/22).

Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Universitätsklinikums Bonn wies das Landesarbeitsgericht Köln nunmehr zurück.

Der stellvertretende Vorsitzende der 10. Kammer, Herr Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Ralf Weyergraf, verkündete die Entscheidung und erläuterte den Anwesenden die Rechtsgründe, die aus Sicht der Berufungskammer nach der knapp siebenstündigen Anhörung der Parteien am 29. Juni 2022 zur Zurückweisung der Berufung führten.

Er führte zunächst aus, dass die Tarifforderungen der beklagten Gewerkschaft ver.di gemäß Schreiben vom 01.05.2022 hinreichend bestimmt seien.

Nicht abschließende oder beispielhafte Angaben im Aufforderungsschreiben stünden der Bestimmtheit der Tarifforderungen vorliegend nicht entgegen. Die Arbeitgeberseite könne sich hinreichend darauf einstellen, wie sie auf die formulierten Tarifziele reagiere, um einen Arbeitskampf zu vermeiden. Die Funktion des Arbeitskampfs bestehe nur darin, die eigentlichen Tarifverhandlungen anzuschieben; die konkrete Ausgestaltung sei Sache der Tarifverhandlungen. In diesem Sinne führten die Parteien auch seit Monaten Tarifgespräche, wenn auch noch ergebnislos.

Der Streik sei nicht rechtswidrig mangels tariflicher Regelbarkeit aufgrund ausschließender Regelungen des Gesetzes über die Pflegeberufe sowie des Gesetzes über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten. Diese gesetzlichen Regelungen stünden nach Wortlaut sowie ihrem Sinn und Zweck insbesondere einer zur Stärkung der Ausbildungsqualität beabsichtigten günstigeren Regelung der Tarifvertragsparteien nicht entgegen. Es handele sich hierbei um eine angestrebte Verbesserung von Arbeits- bzw. Ausbildungsbedingungen, die – anders als Ausbildungsinhalte – dem Schutzbereich des Art 9 Abs. 3 GG unterfalle.

Der Streik für einen „Tarifvertrag Entlastung“ verstoße nicht gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht. Weder der TV-L noch die einschlägigen Ausbildungstarifverträge TVA-L Gesundheitsberufe und dem TVA-L Pflege regelten (abschließend) das Streikziel einer präventiven, vorbeugenden Verhinderung des Entstehens spezifischer Belastungssituationen.

Schließlich sei der Streik derzeit nicht unverhältnismäßig. Das Streikrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG unterliege Einschränkungen, soweit verfassungsrechtlich geschützte Güter Dritter – hier Patientenrechte nach Art. 2 Abs. 2 GG – betroffen seien. Es bedürfe eines Ausgleichs der beiderseitig verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen im Wege der praktischen Konkordanz. Dieser Grundsatz fordere, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal durchgesetzt werde. Alle Interessen müssten einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren. Im Bereich der Daseinsvorsorge eines Klinikbetriebs bedeute dies, dass vorrangig eine angemessene, ausreichende und geeignete Notversorgung sicher zu stellen sei. Eine Notversorgung, die diesen Anforderungen entspreche, hätten die Parteien in konstruktiver Art und Weise im Verhandlungstermin am 29. Juni 2022 vereinbart, indem sie unter anderem die Notversorgung qualitativ und quantitativ durch die Erhöhung des Mindestbetriebs von 16 Operationssälen auf 25 Operationssäle nebst entsprechendem Fachpersonal verbesserten.

Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter dem Aktenzeichen 10 SaGa 8/22 abgerufen werden.

Abou Lebdi
Die Pressedezernentin
des Landesarbeitsgerichts Köln«

Parkgebühren

Bereits 2011 protestierte die ver.di-Betriebsgruppe
gegen die Parkgebühren

Zur Zeit häufen sich massiv die Nachfragen der Beschäftigten an die ver.di-Betriebsgruppe bezüglich der Erhöhung der Parkgebühren.
Diese Erhöhung wird überall als ungerecht wahrgenommen. Die ver.di-Betriebsgruppe hat an die Uniklinik geschrieben, protestiert und Fragen gestellt:

  1. Die Erhöhung der Parkgebühren ersetzt das Jobticket und finanziert das Deutschland-Ticket für die Beschäftigten.

Diese „Finanzierung“ durch Parkgebühren besteht seit Beginn der Einführung von Parkgebühren, und war schon immer fragwürdig und ungerecht. 

Als Maximalversorger der Region kommen wir Beschäftigte durchaus von weit her, um hier zu arbeiten. Aus entfernten Kreisen wie z.B. Hückelhoven oder Düren ist es für die Beschäftigten nicht möglich, auf das »Deutschland-Ticket« umzusteigen, um zur Arbeit zu gelangen. Außerdem ist die ÖPNV-Anbindung im Dreiländereck für unsere Nachbar*innen in Holland und Belgien mehr als dürftig. All diese Beschäftigten finanzieren über die erhöhten Parkgebühren damit das D-Ticket der Nah-Wohnenden. Diese Benachteiligung der Beschäftigten darf so nicht bestehen bleiben.

Durch den Wegfall des Jobtickets spart das UKA pro Beschäftigtem eine große Summe ein. Wieso müssen die Gebühren erhöht werden, wenn das Jobticket doch wegfällt?

2.  Die „vergünstigte“ Zeit für Parkgebühren zwischen 18.00 und 6.00 Uhr 

An dieser Stelle wird die Neuordnung der Gebühren vollkommen absurd. Wer profitiert denn von diesem Zeitraum? Keine einzige Beschäftigte, weder im Schichtdienst, noch im Bereitschaftsdienst! 

  • Im Schichtdienst passen diese Zeiten auf kein Dienstzeitmodell.
  • Die Kolleg*innen aus dem Nachtdienst werden nie vor 6.00 aus dem UKA kommen, um von diesem »vergünstigten« Zeitfenster zu profitieren. 
  • Im Bereitschaftsdienst arbeiten die Kolleg*innen in der Anästhesie und dem OP 17 bis 24 Stunden am Stück im UKA- und sollen dann nochmal mehr bezahlen?
  • Und auch die Besucher*innen und Angehörigen kommen ganz sicher nicht in den Genuss der vergünstigten Zeit

Was also soll dieses Zeitfenster, wenn absolut niemand davon profitiert?

3.  Wochenenddienste

Wie werden diese abgerechnet? 

4. Auszubildende

Welche Pläne gibt es für das Azubi-Ticket? Bleibt dies bestehen?

Seit Neubau der Parkplätze ist offensichtlich, dass der GB Service kein Interesse an den Bedürfnissen der Beschäftigten hat. Mehr als offenkundig ist dies an zwei Stellen:

  • die Abschaffung der Frauenparkplätze widerspricht in jeder Weise der Struktur der Beschäftigten im Gesundheitswesen- noch immer sind hier mehr als 70% Frauen beschäftigt, die Mehrheit davon in Schicht-und Bereitschaftsdienst.  Gab es vor einigen Jahren noch einen Frauenparkplatz direkt vor dem UKA, gibt es dort jetzt keinen einzigen reservierten Parkplatz mehr- und im neu gebauten Parkhaus gibt es ganze 10 Frauen-Parkplätze! Eine Aufstockung ist hier zwingend und umfassend nötig.
  • Auf den Schildern des Parkleitsystems werden wir Beschäftigte an keiner Stelle erwähnt. Deutlicher kann die fehlende Wertschätzung wohl nicht klar gemacht werden.

Wir fordern einen gerechte Finanzierung des Deutschland-Tickets. Wir fordern eine finanzielle Entlastung aller Beschäftigten, insbesondere im Schicht-und Bereitschaftsdienst.

Wir sind gerne bereit, mit Ihnen über Lösungen zu diskutieren.

Das UKA sollte doch im Sinne der Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen eigentlich daran interessiert sein, ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten und Beschäftigte hier zu halten. Mit dieser Maßnahme  wird leider das Gegenteil erreicht.
Die Situation ist so für die Beschäftigten nicht tragbar. 

Modell 4 Arbeitsgruppe

Gemäß TV-E sollte in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Personalrat und Arbeitgeber, die Verteilung über den beschlossenen Stellenaufbau von insgesamt 30 Stellen für die Bereiche aus dem Modell 4 (bei uns in Aachen vor allem das LDZ und die Uro-Poliklinik betreffend) festgelegt werden.

Schon in der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe konnte eine Einigung erzielt werden. Nun müssen die Stellen ausgeschrieben und besetzt werden. Der Personalrat hat die Aufgabe, dies zu überwachen, damit zeitnah neue Kolleg*innen für Entlastung sorgen können.

Schwarzbuch erhältlich!

🗣🗣Das Schweigen brechen – Schwarzbuch Krankenhaus 🗣🗣

🏥Wir sind ein Kollektiv aus Krankenhausbeschäftigten aus ganz Deutschland, die motiviert durch die eigenen Arbeitserfahrungen nicht länger still sein können. Uns eint der Wunsch, das Gesundheitssystem von Grund auf zu verändern, um endlich wieder unserem hohen professionellen Anspruch und den Bedürfnissen unserer Patient*innen gerecht zu werden. Wir kämpfen für eine Aufwertung sorgender Berufe und dagegen, dass mit Gesundheit Profite gemacht werden.

🚨 Und deshalb brechen wir, pünktlich zum Tag der der Pflege, unser Schweigen und veröffentlichen das Schwarzbuch Krankenhaus. 🚨

📖Die erste Print-Auflage erhaltet ihr ab heute auf der 5. Konferenz zur Gewerkschaftlichen Erneuerung in Bochum und demnächst auch in Aachen bei der ver.di-Betriebsgruppe. Schreibt uns:
verdi-betriebsgruppe@unikum-aachen.de

Powered by: Rosa Luxemburg Stiftung

📲Digital gibt es das Schwarzbuch auch unter: 

https://www.rosalux.de/publikation/id/50301/schwarzbuch-krankenhaus