Pflegekammer NRW bereitet Vollstreckung vor…

…bevor es überhaupt Beitragsbescheide gibt! Es liegt ein offizielles Schreiben der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen vor. Adressiert ist es an alle Vollstreckungsbehörden der Gemeinden in NRW.

Datum: 29.01.2026. Hinweis: Das Schreiben liegt derzeit als fotografierte Fassung (Screenshot aus einem öffentlich zugänglichen Video) vor. Der Wortlaut wurde daraus übernommen.

Vorabinformation zur Vollstreckung von Mitgliedsbeiträgen der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen wurde im Dezember 2022 als berufsständische Kammer der professionell Pflegenden errichtet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen (HeilBerG NRW) übertragenen gesetzlichen Aufgaben wahr.
Ab dem Beitragsjahr 2026 erhebt die Pflegekammer NRW gemäß § 6 Abs. 4 HeilBerG NRW erstmals Mitgliedsbeiträge. Grundlage ist die von der Kammerversammlung 2025 beschlossene und ministeriell genehmigte Beitragsordnung. Der jährliche Beitrag beträgt einheitlich 20 Euro je Mitglied; insgesamt ist von rund 250.000 Beitragsbescheiden auszugehen. Der Versand erfolgt gestaffelt in mehreren Wellen im Zeitraum Februar bis Juli 2026.
Werden Beitragsbescheide nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht beglichen und liegen keine Zahlungshindernisse vor, werden offene Forderungen nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsrechts des Landes Nordrhein-Westfalen an die zuständigen Vollstreckungsbehörden abgegeben.
Die ersten Vollstreckungsersuchen sind ab Juni 2026 vorgesehen, nachdem die ersten Bescheide bestandskräftig geworden sind. Für Beitragsbescheide ist ein Widerspruchsverfahren vorgesehen, das zunächst durchgeführt wird; eine Vollstreckung behalten wir uns auch im Falle anschließender gerichtlicher Verfahren vor.
Bei einem geringen Jahresbeitrag ist die Pflegekammer NRW zur gleichmäßigen und rechtmäßigen Beitragserhebung verpflichtet und auf die konsequente Durchsetzung der Forderungen angewiesen. Da es sich um die erstmalige Beitragserhebung handelt, kann es insbesondere in der Anfangsphase zu einer erhöhten Zahl von Vollstreckungsverfahren kommen.
Vor diesem Hintergrund informieren wir Sie frühzeitig und bitten – auch mit Blick auf unsere Haushaltsplanung – um eine kurze Rückmeldung, sofern aus Ihrer Sicht Bedenken bestehen oder Hinweise zur praktischen Durchführung der Vollstreckung zu berücksichtigen sind. Für einen fachlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Pflegekammer Nordrhein-Westfalen“

Einordnung dieses Schreibens (Quelle: „Nein zur NRW Pflegekammer ! Facebook-Gruppe)

🧠 Einordnung: Warum dieses Schreiben so gravierend ist

🔴 Zum Zeitpunkt dieses Schreibens liegt bei keinem einzigen Mitglied ein Beitragsbescheid vor.

Es gibt:

keine Zahlungsaufforderung
keinen Zahlungsverzug
keinen Einzelfall, der eine Vollstreckung rechtfertigen würde

Und trotzdem schreibt die Pflegekammer vorsorglich alle Vollstreckungsbehörden in NRW an.

🔴 Die Kammer geht offenkundig davon aus, dass es von Beginn an zu massenhaftem Nichtzahlen kommt.

Das steht nicht zwischen den Zeilen – es steht ausdrücklich im Text:

„… erhöhte Zahl von Vollstreckungsverfahren …“

Vollstreckung wird hier nicht als Ausnahme, sondern als erwarteter Normalfall eingeplant.

🔴 Besonders brisant:

Die Kammer kündigt ausdrücklich an, auch bei Widerspruch und sogar bei anschließenden gerichtlichen Verfahren vollstrecken zu wollen. Das ist keine rechtliche Pflicht, sondern eine bewusste Entscheidung gegen Zurückhaltung und Deeskalation.

🔴 Ebenfalls hochproblematisch ist der Verweis auf die Haushaltsplanung. Das bedeutet:Einnahmen aus Beiträgen – inklusive Zwangsbeitreibung – werden vorab fest einkalkuliert, noch bevor überhaupt klar ist, wie viele Bescheide akzeptiert oder angefochten werden.

Vollstreckung wird damit faktisch Teil der Finanzplanung.

❗ Der zentrale Widerspruch

Eine berufsständische Kammer lebt eigentlich von:
Akzeptanz
Beteiligung
Legitimation durch die eigene Berufsgruppe

Dieses Schreiben zeigt etwas anderes:
➡️ fehlende Akzeptanz wird einkalkuliert
➡️ Widerstand wird erwartet
➡️ Zwangsdurchsetzung wird vorbereitet
➡️ Vollstreckungsbehörden werden vor den Mitgliedern informiert

❗ Fazit

Noch bevor das erste Mitglied überhaupt einen Beitragsbescheid gesehen hat, werden landesweit die Vollstreckungsbehörden auf eine hohe Zahl von Zwangsmaßnahmen vorbereitet.

Das ist:
kein Zeichen von Dialog
kein Zeichen von Mitnahme
kein Zeichen von beruflicher Selbstverwaltung auf Augenhöhe

sondern ein klarer Kurs auf Durchsetzung gegen die eigene Berufsgruppe.

Jede und jeder sollte dieses Schreiben kennen – und sich selbst fragen, ob das der Umgang ist, den man von einer Interessenvertretung der Pflege erwartet.

5 Kommentare

  1. Von den angeblich 250000 Beitragsbescheiden : wieviele sind tatsächlich vollständig registriert- wieviele Rentner- wieviele Berufsaussteiger- haben trotz Examen nie in der Pflege gearbeitet ? Was ist mit Langzeiterkrankten – Elternzeit ? Wer versichert mir die Rückzahlung wenn ich gar nicht beitragspflichtig bin aus oben genannten Gründen?
    Ich bin bin entsetzt
    Liebe Grüße
    Christin

  2. Was bitte sollen wir mit einer Pflegekammer die auch mit der ersten Beitragszahlung gegen seine eigenen Mitarbeiter arbeitet. Nur durch Zwang existiert. Nichts aber auch garnichts für seine Mitglieder tut und bestimmt nicht die Zustände in der Pflege ändert. Wenn man als Fachkraft für 100 Bewohner im Spätdienst zuständig ist, weil sich nur an diesem dämlichen Pflegeschlüssel gehalten wird und andere Fachkräfte wegen Erschöpfung oder sonstiger Erkrankungen aus ihrem Dienst im Krank sind und ja Zeitarbeit zu teuer ist. In dem sogar eine PDL,die Stellvertretung und oft sogar die Hausleitung eingerechnet wird, die man aber niemals in der Pflege findet.
    Hierbei geht es nur um Macht haben und Macht behalten. Ihre Macht die niemand will.
    Wie Hr.Putin in Russland und noch einige andere Länder….
    Wo bitte ist dann die Pflegekammer??

  3. Von Anfang an nicht gewollt und gebraucht,eine Zwangsmitgliedschaft auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben hat nichts mit Demokratie und freiem Willen zu tun! Eine Entrechtung auf höchstem Niveau und meiner Meinung nach nicht mit dem Grundgesetz vereinbar!

  4. Das Verhalten der Pflegekammer gegenüber den Pflegekräften ist meines Erachtens entwürdigend und übt hohen Druck aus. Die Zwangsmitgliedschaft wurde lediglich durch Drohung mit dem Verlust der erworbenen Akredetierung erzielt! Ich finde das gänzlich unverschämt. Was soll das? Hier wurde das Selbstbestimmungsrecht einer jeden Pflegefachperson, Krankenschwester-/Pfleger,völlig ignoriert. Ich frage mich ob dieses ganze Vorgehen seitens der Pflegekammer arglistig agiert. Eine Mitgliedschaft sollte lediglich freiwillig erfolgen!!!!!

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