1. Die Erhöhung der Parkgebühren ersetzt das Jobticket und finanziert das Deutschland-Ticket für die Beschäftigten.
Diese »Finanzierung« durch Parkgebühren besteht seit Beginn der Einführung von Parkgebühren, und war schon immer fragwürdig und ungerecht.
Als Maximalversorger der Region kommen wir Beschäftigte durchaus von weit her, um hier zu arbeiten. Aus entfernten Kreisen wie z.B. Hückelhoven oder Düren ist es für die Beschäftigten nicht möglich, auf das D-Ticket umzusteigen, um zur Arbeit zu gelangen. Außerdem ist die ÖPNV-Anbindung im Dreiländereck für unsere Nachbar*innen in Holland und Belgien mehr als dürftig. All diese Beschäftigten finanzieren über die erhöhten Parkgebühren damit das D-Ticket der Nah-Wohnenden. Diese Benachteiligung der Beschäftigten darf so nicht bestehen bleiben.
Durch den Wegfall des Jobtickets spart das UKA pro Beschäftigtem eine große Summe ein. Wieso müssen die Gebühren erhöht werden, wenn das Jobticket doch wegfällt?
2. Die »vergünstigte« Zeit für Parkgebühren zwischen 18.00 und 6.00Uhr
Wer profitiert denn von diesem Zeitraum? Niemand, weder im Schichtdienst, noch im Bereitschaftsdienst!
Im Schichtdienst passen diese Zeiten auf kein Dienstzeitmodell
Die Kolleg*innen aus dem Nachtdienst werden nie vor 6.00 aus dem UKA kommen, um von diesem »vergünstigten« Zeitfenster zu profitieren.
Im Bereitschaftsdienst arbeiten die Kolleg*innen in der Anästhesie und dem OP 17 bis 24 Stunden am Stück im UKA- und sollen dann nochmal mehr bezahlen?
Und auch die Besucher*innen und Angehörigen kommen ganz sicher nicht in den Genuss der vergünstigten Zeit
3. Wochenenddienste
Wie werden diese abgerechnet?
4. Auszubildende
Welche Pläne gibt es für das Azubi-Ticket?
Bleibt dies bestehen?
5. Abschaffung der Frauenparkplätze widerspricht der Struktur der Beschäftigten im Gesundheitswesen,wo mehr als 70% Frauen beschäftigt sind, die Mehrheit davon in Schicht-und Bereitschaftsdienst. Vor einigen Jahren gab es einen Frauenparkplatz direkt vor dem UK; im neu gebauten Parkhaus gibt es ganze 10 Frauenparkplätze!
Auf den Schildern des Parkleitsystems werden wir Beschäftigte an keiner Stelle erwähnt. Deutlicher kann die fehlende Wertschätzung wohl nicht klar gemacht werden.
Wir fordern eine gerechte Finanzierung des Deutschland-Tickets.
Wir fordern eine finanzielle Entlastung aller Beschäftigten.
Am 30.Juni war es soweit: die junge Uniklinik hat gesprochen. Es ging um nichts weniger als die Stimme aller Auszubildenden und jungen Mitarbeiter*innen bei der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Und die Antwort war eindeutig:
11 Sitze für ver.di und 2 für den vdla.
Somit haben wir als ver.di die Gelegenheit, uns bei allen Wähler*innen für ihr Vertrauen in uns zu revanchieren.
So viel sei vorab verraten – wir werden euch nicht enttäuschen.
Bestimmt ist euch aufgefallen, dass in jedem Treppenhaus auf ungefähr jeder zweiten Etage plötzlich Kameras installiert worden sind, mit einem Hinweisschild, dass dieser Bereich nun videoüberwacht sei.
Da stimmt doch was nicht, fragen viele zu Recht.
Schaut mal genau hin in Euren Treppenhäusern, und ihr werdet es sehen: Diese Kameras sind nur Attrappen! Die Kabel hängen lose vor den Wänden. Die Hinweisschilder ziert noch nicht mal das UKA-Logo….
Die Verwunderung über den Sinn von diesen »Kameras«, die vermutlich der Abschreckung gegen Rauchen im Treppenhaus dienen sollen, schlägt bei uns um in Fassungslosigkeit. Wer hält uns Beschäftigte für so unklug, diesen fake nicht zu bemerken?
Wer in aller Welt hat sich das ausgedacht? Wieviel hat diese vollkommen unsinnige Aktion im ganzen Haus gekostet? Wer ist dafür verantwortlich?
Wir fordern Aufklärung durch den Vorstand und den Personalrat!
Damit nicht genug: Der Vorstand der Uniklinik Bonn ging gegen das Urteil des AG Bonn in Berufung und zog vor das LAG Köln. Aber auch dort gab es zwei Wochen später eine Niederlage. Nachfolgend die Pressemitteilung:
»Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln – Die Pressedezernentin –
Pressemitteilung 7/2022 –Berufung zurückgewiesen
Streikmaßnahmen am Uniklinikum Bonn zulässig
Die Streikmaßnahmen der Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Universitätsklinikum Bonn sind zulässig. Diese Entscheidung verkündete die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln am 1. Juli 2022 und wies damit die Berufung des Universitätsklinikums Bonn zurück.
Die ver.di fordert vom Arbeitgeberverband des Landes NRW den Abschluss eines „Tarifvertrags Entlastung“ und ruft die Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Bonn seit Anfang Mai 2022 zum Streik auf. Das Universitätsklinikum Bonn hält die Streikmaßnahmen für rechtswidrig, weil die Streikforderungen teilweise nicht hinreichend bestimmt und tariflich nicht regelbar seien. Der Streik verstoße zudem gegen die Friedenspflicht und sei in seinem Ausmaß unverhältnismäßig.
Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Widerruf des Streikaufrufs und zur Unterlassung weiterer Streikmaßnahmen hatte das Arbeitsgericht Bonn in erster Instanz mit Urteil vom 14.06.2022 zurückgewiesen (3 Ga 14/22).
Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Universitätsklinikums Bonn wies das Landesarbeitsgericht Köln nunmehr zurück.
Der stellvertretende Vorsitzende der 10. Kammer, Herr Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Ralf Weyergraf, verkündete die Entscheidung und erläuterte den Anwesenden die Rechtsgründe, die aus Sicht der Berufungskammer nach der knapp siebenstündigen Anhörung der Parteien am 29. Juni 2022 zur Zurückweisung der Berufung führten.
Er führte zunächst aus, dass die Tarifforderungen der beklagten Gewerkschaft ver.di gemäß Schreiben vom 01.05.2022 hinreichend bestimmt seien.
Nicht abschließende oder beispielhafte Angaben im Aufforderungsschreiben stünden der Bestimmtheit der Tarifforderungen vorliegend nicht entgegen. Die Arbeitgeberseite könne sich hinreichend darauf einstellen, wie sie auf die formulierten Tarifziele reagiere, um einen Arbeitskampf zu vermeiden. Die Funktion des Arbeitskampfs bestehe nur darin, die eigentlichen Tarifverhandlungen anzuschieben; die konkrete Ausgestaltung sei Sache der Tarifverhandlungen. In diesem Sinne führten die Parteien auch seit Monaten Tarifgespräche, wenn auch noch ergebnislos.
Der Streik sei nicht rechtswidrig mangels tariflicher Regelbarkeit aufgrund ausschließender Regelungen des Gesetzes über die Pflegeberufe sowie des Gesetzes über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten. Diese gesetzlichen Regelungen stünden nach Wortlaut sowie ihrem Sinn und Zweck insbesondere einer zur Stärkung der Ausbildungsqualität beabsichtigten günstigeren Regelung der Tarifvertragsparteien nicht entgegen. Es handele sich hierbei um eine angestrebte Verbesserung von Arbeits- bzw. Ausbildungsbedingungen, die – anders als Ausbildungsinhalte – dem Schutzbereich des Art 9 Abs. 3 GG unterfalle.
Der Streik für einen „Tarifvertrag Entlastung“ verstoße nicht gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht. Weder der TV-L noch die einschlägigen Ausbildungstarifverträge TVA-L Gesundheitsberufe und dem TVA-L Pflege regelten (abschließend) das Streikziel einer präventiven, vorbeugenden Verhinderung des Entstehens spezifischer Belastungssituationen.
Schließlich sei der Streik derzeit nicht unverhältnismäßig. Das Streikrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG unterliege Einschränkungen, soweit verfassungsrechtlich geschützte Güter Dritter – hier Patientenrechte nach Art. 2 Abs. 2 GG – betroffen seien. Es bedürfe eines Ausgleichs der beiderseitig verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen im Wege der praktischen Konkordanz. Dieser Grundsatz fordere, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal durchgesetzt werde. Alle Interessen müssten einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren. Im Bereich der Daseinsvorsorge eines Klinikbetriebs bedeute dies, dass vorrangig eine angemessene, ausreichende und geeignete Notversorgung sicher zu stellen sei. Eine Notversorgung, die diesen Anforderungen entspreche, hätten die Parteien in konstruktiver Art und Weise im Verhandlungstermin am 29. Juni 2022 vereinbart, indem sie unter anderem die Notversorgung qualitativ und quantitativ durch die Erhöhung des Mindestbetriebs von 16 Operationssälen auf 25 Operationssäle nebst entsprechendem Fachpersonal verbesserten.
Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter dem Aktenzeichen 10 SaGa 8/22 abgerufen werden.
Abou Lebdi Die Pressedezernentin des Landesarbeitsgerichts Köln«
Zur Zeit häufen sich massiv die Nachfragen der Beschäftigten an die ver.di-Betriebsgruppe bezüglich der Erhöhung der Parkgebühren. Diese Erhöhung wird überall als ungerecht wahrgenommen. Die ver.di-Betriebsgruppe hat an die Uniklinik geschrieben, protestiert und Fragen gestellt:
Die Erhöhung der Parkgebühren ersetzt das Jobticket und finanziert das Deutschland-Ticket für die Beschäftigten.
Diese „Finanzierung“ durch Parkgebühren besteht seit Beginn der Einführung von Parkgebühren, und war schon immer fragwürdig und ungerecht.
Als Maximalversorger der Region kommen wir Beschäftigte durchaus von weit her, um hier zu arbeiten. Aus entfernten Kreisen wie z.B. Hückelhoven oder Düren ist es für die Beschäftigten nicht möglich, auf das »Deutschland-Ticket« umzusteigen, um zur Arbeit zu gelangen. Außerdem ist die ÖPNV-Anbindung im Dreiländereck für unsere Nachbar*innen in Holland und Belgien mehr als dürftig. All diese Beschäftigten finanzieren über die erhöhten Parkgebühren damit das D-Ticket der Nah-Wohnenden. Diese Benachteiligung der Beschäftigten darf so nicht bestehen bleiben.
Durch den Wegfall des Jobtickets spart das UKA pro Beschäftigtem eine große Summe ein. Wieso müssen die Gebühren erhöht werden, wenn das Jobticket doch wegfällt?
2. Die „vergünstigte“ Zeit für Parkgebühren zwischen 18.00 und 6.00 Uhr
An dieser Stelle wird die Neuordnung der Gebühren vollkommen absurd. Wer profitiert denn von diesem Zeitraum? Keine einzige Beschäftigte, weder im Schichtdienst, noch im Bereitschaftsdienst!
Im Schichtdienst passen diese Zeiten auf kein Dienstzeitmodell.
Die Kolleg*innen aus dem Nachtdienst werden nie vor 6.00 aus dem UKA kommen, um von diesem »vergünstigten« Zeitfenster zu profitieren.
Im Bereitschaftsdienst arbeiten die Kolleg*innen in der Anästhesie und dem OP 17 bis 24 Stunden am Stück im UKA- und sollen dann nochmal mehr bezahlen?
Und auch die Besucher*innen und Angehörigen kommen ganz sicher nicht in den Genuss der vergünstigten Zeit
Was also soll dieses Zeitfenster, wenn absolut niemand davon profitiert?
3. Wochenenddienste
Wie werden diese abgerechnet?
4. Auszubildende
Welche Pläne gibt es für das Azubi-Ticket? Bleibt dies bestehen?
Seit Neubau der Parkplätze ist offensichtlich, dass der GB Service kein Interesse an den Bedürfnissen der Beschäftigten hat. Mehr als offenkundig ist dies an zwei Stellen:
die Abschaffung der Frauenparkplätze widerspricht in jeder Weise der Struktur der Beschäftigten im Gesundheitswesen- noch immer sind hier mehr als 70% Frauen beschäftigt, die Mehrheit davon in Schicht-und Bereitschaftsdienst. Gab es vor einigen Jahren noch einen Frauenparkplatz direkt vor dem UKA, gibt es dort jetzt keinen einzigen reservierten Parkplatz mehr- und im neu gebauten Parkhaus gibt es ganze 10 Frauen-Parkplätze! Eine Aufstockung ist hier zwingend und umfassend nötig.
Auf den Schildern des Parkleitsystems werden wir Beschäftigte an keiner Stelle erwähnt. Deutlicher kann die fehlende Wertschätzung wohl nicht klar gemacht werden.
Wir fordern einen gerechte Finanzierung des Deutschland-Tickets. Wir fordern eine finanzielle Entlastung aller Beschäftigten, insbesondere im Schicht-und Bereitschaftsdienst.
Wir sind gerne bereit, mit Ihnen über Lösungen zu diskutieren.
Das UKA sollte doch im Sinne der Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen eigentlich daran interessiert sein, ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten und Beschäftigte hier zu halten. Mit dieser Maßnahme wird leider das Gegenteil erreicht. Die Situation ist so für die Beschäftigten nicht tragbar.
Gemäß TV-E sollte in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Personalrat und Arbeitgeber, die Verteilung über den beschlossenen Stellenaufbau von insgesamt 30 Stellen für die Bereiche aus dem Modell 4 (bei uns in Aachen vor allem das LDZ und die Uro-Poliklinik betreffend) festgelegt werden.
Schon in der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe konnte eine Einigung erzielt werden. Nun müssen die Stellen ausgeschrieben und besetzt werden. Der Personalrat hat die Aufgabe, dies zu überwachen, damit zeitnah neue Kolleg*innen für Entlastung sorgen können.
🏥Wir sind ein Kollektiv aus Krankenhausbeschäftigten aus ganz Deutschland, die motiviert durch die eigenen Arbeitserfahrungen nicht länger still sein können. Uns eint der Wunsch, das Gesundheitssystem von Grund auf zu verändern, um endlich wieder unserem hohen professionellen Anspruch und den Bedürfnissen unserer Patient*innen gerecht zu werden. Wir kämpfen für eine Aufwertung sorgender Berufe und dagegen, dass mit Gesundheit Profite gemacht werden.
🚨 Und deshalb brechen wir, pünktlich zum Tag der der Pflege, unser Schweigen und veröffentlichen das Schwarzbuch Krankenhaus. 🚨
📖Die erste Print-Auflage erhaltet ihr ab heute auf der 5. Konferenz zur Gewerkschaftlichen Erneuerung in Bochum und demnächst auch in Aachen bei der ver.di-Betriebsgruppe. Schreibt uns: verdi-betriebsgruppe@unikum-aachen.de
Bericht zum Stand der Umsetzung des Tarifvertrags Entlastung
Der Tarifvertrag Entlastung gilt seit dem 1. Januar 2023. In unserem Haus sind die Auswirkungen jedoch leider noch nicht merkbar bei den Beschäftigten angekommen. Die Betriebsgruppe hört aus nahezu allen Bereichen, dass die Zustände sich im Vergleich zur Zeit vor dem Streik nicht wesentlich verbessert, oder sogar noch weiter verschlechtert haben. Endlich Entlastung durch Bettenschließungen zu schaffen, scheint ein schwarzes Tuch zu sein.
In der Evaluierungskommission (§ 10 TVE), bestehend aus drei Mitgliedern der UKA-Arbeitgeberseite und drei Mitgliedern der ver.di-Betriebsgruppe, haben wir Probleme der Umsetzung deutlich kriti-siert und Verbesserungen gefordert. Denn es ist nicht nur wichtig, neue Kolleginnen und Kollegen einzustellen, wir sind vielmehr auf erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen, die gerne und lange bei uns arbeiten.
Positiv können wir aus der Evaluierungskommission berichten, dass laut Holger Steinmayer (Personalleitung UKA) in der KiTa bereits mehr Personal arbeitet. Es wurden neue Stellen besetzt und es sind weitere Einstellungen geplant. Auch im Labor und in der Radiologie wurden neue Stellen geschaffen. Man möchte sich hier jedoch auf Übernahmen Auszubildender konzentrieren, weshalb sich dieser Stellenaufbau wohl erst im Verlauf des Jahres, spätestens aber 2024 bemerkbar machen soll.
Auch hinter den Kulissen wird an der Umsetzung des Tarifvertrags gearbeitet: Frank Tuk (als Mitglied diverser Arbeitsgruppen zur technischen Umsetzung) konnte uns unter anderem aus der Zusammenarbeit zwischen den Kliniken berichten. Die Anwesenden der Arbeitgeberseite haben sich zuversichtlich gezeigt, die schichtgenau Personalbemessung (als Grundlage für die Feststel-lung individueller Belastungssituationen) bis Mitte 2024 umsetzen zu können. Ob mit einer gemeinsamen IT-Lösung der Unikliniken, oder einem eigenen Programm, ist aktuell auf Grund der planerischen Komplexität dieser technischen Umstellung noch nicht geklärt.
Vom TVE profitieren Beschäftigte, die unter das Modell 1 fallen, dennoch schon in diesem Jahr. Das läuft dann über die pauschalen Entlastungstage: Ein Entlastungstag soll Ende Mai ausbezahlt werden und die übrigen verfügbaren Tage können jetzt auch durch die Leitungen im Dienstplanprogramm verplant werden.
Viele sagen noch immer, dass der 11 Wochen dauernde Streik des letzten Jahres zu lang und zu hart war. Ohne ihn stünden wir jedoch heute genau dort, wo wir vorher waren. Die angekündigte Krankenhausreform unseres Gesundheitsministers wird scharf kritisiert und es ist unklar, ob und wann sie sich auf Beschäftigte im Gesundheitswesen auswirken wird. Wir brauchen JETZT die Veränderungen, wie sie uns der TVE verspricht.
Die Uniklinik Münster geht mit gutem Beispiel voran und hat bereits kurz nach dem Streik zahlreiche Betten gesperrt, um sofortige Entlastung zu schaffen und wirbt großflächig mit der Magnetwirkung des Tarifvertrags. Nun ist es an der Zeit, dass auch hier in Aachen der Fels ins Rollen kommt. Wir werden Euch deshalb über die anste-henden Treffen der Evaluierungskommission zu neuen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Bei Fragen zum Vertragstext stehen wir euch als ver.di-Betriebsgruppe gerne zur Verfügung.
Tarifvertrag Entlastung (TV-E) in der Psychiatrie – Wo stehen wir?
Gut Ding will Weile haben…
Vor fast einem Jahr sind wir in den Kampf für bessere Arbeitsbedingungen gezogen. Das erfolgreich und mit einem Abschluss den niemand so erwartet hätte.
Aber halt stopp, war da nicht noch etwas? Ein kleiner Bereich in vier der sechs Universitätskli-niken in NRW landete zwar im schichtgenauen Entlastungsmodell (Modell 1), allerdings bisher ohne eine Festlegung auf die so wichtigen Verhältniszahlen zwischen Pflegepersonal und den zu Pflegenden (Ratios). Bei Abschluss des TVE wurde daher die Bildung einer Arbeitsgruppe vereinbart. Diese setzte sich zusammen aus Vertretern der ver.di und der Arbeit-geberseite und hatte den Auftrag, die Ratios nach Abschluss des TVE auszuhandeln.
Es ging dabei um die Psychiatrie, in Aachen kein kleiner Bereich und auch am Streik stark beteiligt. Die Arbeitsgruppe sollte eigentlich bis Ende Oktober, spätestens aber bis zum 31.12.2022 zu einem Ergebnis kommen. Leider zogen sich die Verhandlungen, so dass sicherheits-halber sogar ein Szenario für das Scheitern diskutiert wurde.
Das konnte abgewendet werden. Inzwischen hat unsere Tarifkommission dem 1. Änderungsvertrag zum TVE zugestimmt, so dass auch in der Psychiatrie zukünftig individuelle Belastungssituationen schichtgenau festgelegt sind.
Wo bekomme ich mehr Informationen zu den Ratios?
Für genauere Informationen kannst Du gerne auf uns als ver.di-Betriebsgruppe zukommen. Sobald die Ergänzung des TVE durch den 1. Änderungstarifvertrag in einer Lesefassung verfügbar sind, werden wir zusätzlich jeder Station ein Exemplar zur Verfügung stellen. Darüber hinaus findest du den TVE auch hier auf unserer Seite.