Urteil LAG Köln zu Entlastungstagen im A-OP

Im Frühjahr 2024 hatte das Arbeitsgericht Aachen die Klage einer Kollegin auf Gewährung der pauschalen Entlastungstage im A-OP abgewiesen. Mit Hilfe des Rechtsschutzes von ver.di wurde beim Landesarbeitsgericht (LAG) in Köln Berufung eingelegt.

Nun wurde am 11.07.2025 entschieden, dass ihr die Entlastungstage zustehen! Die Klage hatte Erfolg!
Wir hoffen nun, dass seitens der Arbeitgeberin das Urteil des LAG Köln akzeptiert wird. Wir werden weiter berichten.