Konstituierende Sitzung des neuen Personalrats

Üblich ist es nach einer Wahl, direkt im Anschluss an die konstituierende Sitzung eine außerordentliche Sitzung des neuen Personalrats durchzuführen, um die Freistellungen zu beschließen.

Das macht Sinn, denn Vorgesetzte, Stationsleitungen, die bisher Freigestellten wie auch die zukünftig freigestellten Personalratsmitglieder müssen planen, wie es ab dem 01.07.2024 weiter geht.

Leider gab es einen Einwand, dass die Einladungsfrist zu kurzfristig sei, um über die geplanten Freistellungen ausreichend informiert sein zu können. Solche Fragen und fehlende Informationen hätten allerdings leicht bei der Sitzung geklärt werden können.
Nun wird es leider noch einige Wochen dauern, bis das gleiche Ergebnis beschlossen werden kann.

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